Selbstbelastungsfreiheit und Beweisverwertungsverbot

Die Verletzung der Aussagefreiheit kann auch außerhalb von Vernehmungen zu einem Beweisverwertungsverbot führen. Im entschiedenen Fall wurden Angaben verwertet, die die Angeklagte im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung tätigte. Bei der Behandlung war eine Polizistin anwesend.

Eine Belehrung fand offenbar nicht statt. Insoweit liegt eine Verletzung der Selbstbelastungsfreiheit vor, es folgt hieraus ein Beweisverwertungsverbot.

BGH, 1 StR 277/17

 

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Das versammlungsrechtliche Uniformverbot

Es hat eine Gesamtbetrachtung aller Umstände zu erfolgen, ob das Tragen einheitlicher Kleidungsstücke in der konkreten Situation geeignet ist, den Eindruck entstehen zu lassen, eine Kommunikation werde nicht zugelassen, sondern die eigene Ansicht werde notfalls auch gewaltsam durchgesetzt. Die Angeklagten sind in einer Gruppe von elf Personen nachts durch die Stadt gezogen und wollten junge Muslime davon abhalten, Spielhallen, Bordelle oder Gaststätten aufzusuchen und Alkohol zu konsumieren. Hierbei trugen sie Warnwesten, einige waren mit der Aufschrift „Sharia Police“ versehen.

Dies verstößt gegen das Uniformverbot des § 3 I VersG. Es kommt auch nicht darauf an, ob sich konkret andere Menschen eingeschüchtert fühlen.

BGH, 3 StR 427/17

Ist übrigens eine Straftat und wird nach § 28 VersG mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe geahndet.

 

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Einladung zu Luxus-Kreuzfahrt

Es fehlt bei der Einladung zu einer Luxus-Kreuzfahrt an der notwendigen Vermögensmehrung, so dass keine Schenkungssteuer anfällt. Der Kläger und seine Lebensgefährtin hatten eine fünfmonatige Weltreise in einer Luxuskabine unternommen, die Kosten beliefen sich insgesamt auf rund 500.000 €. Der Kläger bat das Finanzamt um eine schenkungssteuerrechtliche Einschätzung, das Finanzamt forderte zur Abgabe einer Schenkungssteuererklärung auf. Hierin erklärte er für seine Lebensgefährtin aber lediglich die Kosten der Anreise, ihren Kostenanteil für Ausflüge und Verpflegung (ca. 25.000 €). Das Finanzamt hingegen wollte die hälftigen Gesamtkosten der Besteuerung zugrunde liegen.

Dem ist das FG Hamburg nicht gefolgt. Die Schenkung sei an die Bedingung geknüpft gewesen, den Kläger zu begleiten. Allein Mitnahme auf Kreuzfahrt seinem Ergebnis nur als Gefälligkeit zu beurteilen. Eine Vermögensmehrung ist auch nicht durch den Verzicht des Klägers auf Wertausgleich erfolgt. Es handelt sich um Luxusaufwendungen, die Lebensgefährtin sonst nicht aufgewandt hätte. Auch das Erlebnis der Reise selbst stellt eine Vermögensmehrung dar.

FG Hamburg, 3 K 77/17

Die Revision wurde zugelassen.

 

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Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen

Wird eine Kennzeichenanzeige erhoben und beantragt der Betroffene, nicht zur Haupthandlung erscheinen zu müssen, ist diesem Antrag grundsätzlich stattzugeben, wenn von seiner Anwesenheit die Möglichkeit der Sachverhaltsaufklärung nicht abhängt.

Hier hatte der Betroffene vorgetragen, nicht gefahren zu sein. Er benannte eine andere Person, die ebenfalls zur Hauptverhandlung geladen war, als Fahrer. Darüber hinaus hatte der Betroffene erklärt, sich in der Haupthandlung nicht äußern zu wollen. Da sich der Akte nicht entnehmen ließ, dass der Anzeigeerstatter den Fahrer gesehen hätte, wäre seine Anwesenheit zur Sachverhaltsaufklärung nicht notwendig gewesen. Dem Entbindungsantrag hätte stattgegeben werden müssen.

KG Berlin, 3 Ws (B) 309/17

 

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Einsicht in Unterlagen, die sich nicht bei der Akte befinden

Nach dem fair-trial-Grundsatz sind dem Betroffenen auch nicht bei den Akten befindliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen, wenn sie für die Prüfung des Tatvorwurfes benötigt werden. Im entschiedenen Fall ging es um die Bedienungsanleitung des Messgerätes. Erhält der Betroffene die Einsicht nicht, kann eine Aussetzung der Hauptverhandlung verlangt werden.

OLG Karlsruhe, 2 Rb 8 Ss 839/17

 

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