Kein Zutrittsrecht des ausgezogenen Ehegatten zum gemeinsamen Hausgrundstück

Zieht ein Ehegatte aus einem im Miteigentum beider Ehegatten stehenden Hausgrundstück endgültig aus, kann er ein Recht auf Zutrittsgewährung zur Immobilie nur bei Vorliegen eines besonderen Grundes geltend machen. Der Wunsch nach Besichtigung durch einen Makler, um die Immobilie freihändig zu verkaufen, stellt keinen solchen besonderen Grund dar, wenn der in der Immobilie verbliebene Ehegatte dem freihändigen Verkauf nicht zustimmt und stattdessen eine Teilungszwangsversteigerung betreibt.

OLG Bremen, 5 WF 62/17

 

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Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung

Grundsätzlich sind Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG abzugsfähig. Voraussetzung ist das Vorliegen von Sterilität. Auch müssen die Vorgaben des ESchG (Gesetz zum Schutz von Embryonen) eingehalten werden. Insoweit liegt aber kein Verstoß gegen dieses Gesetz vor, wenn mehr als drei Eizellen befruchtet werden, aber lediglich ein oder zwei entwicklungsfähige Embryonen zum Zwecke der Übertragung entstehen sollen und der Behandlung eine vorherige sorgfältige individuelle Prognose zu Grunde liegt.

BFH, VI R 34/15

 

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Unvererblichkeit der Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung

Ein Anspruch auf Geldentschädigung wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung (im entschiedenen Fall durch mehrere im Internet veröffentlichte Artikel) ist grundsätzlich nicht vererblich. Dies gilt auch, wenn der Anspruch noch zu Lebzeiten des Geschädigten anhängig oder rechtshängig gemacht worden ist.

BGH, VI ZR 261/16

 

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Widerspruch eines Elternteils gegen das Wechselmodell

Gegen den Willen eines Elternteils kann das sogenannte Wechselmodell nicht angeordnet werden. Dies gilt auch, wenn die Eltern eine fortdauernde Mediation nur zur Absprache von Umgangsterminen nutzen, sich im Übrigen aber über wichtige Dinge (bevorstehender Wechsel auf eine weiterführende Schule) nicht austauschen. Begründet wurde diese Entscheidung unter anderem mit dem Kontinuitätsgrundsatz, nach dem maßgeblich ist, inwieweit sich die derzeitigen Lebensverhältnisse der Kinder so weit gefestigt haben, dass ein Wechsel des Aufenthalts negative Auswirkungen haben könnte. Letztendlich ist Voraussetzung des Wechselmodells aber, dass die Eltern eine ausreichende Kooperation-und Kommunikationsfähigkeit miteinander aufweisen.

OLG Brandenburg, 10 UF 2/17

 

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Schrittgeschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich

In einem verkehrsberuhigten Bereich darf Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Diese beträgt höchstens 10 km/h.

OLG Naumburg, 2 Ws 45/17

 

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