Rechtsmittelbegründung zu Protokoll der Geschäftsstelle

Möchte ein Betroffener die Rechtsbeschwerde lediglich mit der allgemeinen Sachrüge begründen und erscheint am letzten Tag wenige Minuten vor Ablauf der Geschäftszeit bei Gericht, ist die Fristversäumung unverschuldet, wenn ihm dies verweigert wird.

BayObLG, 201 ObOwi 837/24

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Vorlage von gespeicherten Fahrzeugdaten

Die im Ereignisspeicher eines Fahrzeugs gespeicherten Daten können wichtig sein zur Aufklärung eines Unfalls. Nach § 144 ZPO muss der Hersteller diese Daten einem Gutachter auf gerichtliche Anordnung in auswertbarer Form zur Verfügung stellen.

LG Mannheim, 9 O 164/24

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Unklares ärztliches Attest

Ist aufgrund des ärztlichen Attestes und einer Rücksprache noch immer unklar, ob der Betroffene wirklich verhandlungsunfähig war, darf dies nicht zu seinen Lasten gehen. Ein Verwerfungsurteil kommt nicht in Betracht.

OLG Karlsruhe, 1 OR bis 210 SsBs 740/24

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Minderwert bei einem Elektroauto

Bei einem erheblichen Heckschaden ist der Minderwert deutlich größer zu bemessen. Er liegt mindestens 50 % höher als bei einem unfallfreien Fahrzeug. Es kommt hierbei auch nicht darauf an, ob der Geschädigte das Fahrzeug veräußert.

LG Nürnberg-Fürth, 8 O4990/23

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Kündigungsvergütung ist umsatzsteuerpflichtig

Will der Auftraggeber das Bauvorhaben nicht mehr durchführen und zahlt insoweit eine Vergütung an den Auftragnehmer, unterfällt diese der Umsatzsteuer. Diese Frage hat denEuGH beschäftigt, der darauf abstellt, dass bei Abschluss eines solchen Vertrages der Gegenwert für den vereinbarten Preis bereits darin besteht, in den Genuss der Erfüllung zu kommen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Besteller dieses Recht wahrnimmt oder nicht. Wird die Dienstleistung nicht in Anspruch genommen und hierfür einen Betrag gezahlt, stellt dies bei wirtschaftlicher Betrachtung eine vertragliche Mindestvergütung dar. Anders als bei Stornokosten (EuGH, BeckRS 2007, 70521) handelt es sich dabei nicht um einen pauschalen Ausgleich für den Aufwand, der dem Unternehmer durch die Beendigung entsteht, der Betrag stellt deshalb Entgelt im Sinne der Mehrwertsteuerrichtlinie dar.

EuGH, C 622/23

Das Urteil wirkt sich auch auf die Rechtslage in Deutschland aus und betrifft die Vergütung nach § 648 BGB.

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