Archiv der Kategorie: TraffiStar S 350
Kontrolle der Eichmarken
Bei automatisierten Geschwindigkeitsmessverfahren muss ein Eichnachweis geführt werden. Es muss belegt sein, dass das Gerät geeicht war, die Eichung nicht erloschen ist und das Gerät zwischen Eichung und Messung nicht verändert wurde. Hierzu müssen vor der Inbetriebnahme alle Eichmarken auf … Weiterlesen
Sind Rohmessdaten notwendig?
Wie lange hat es gedauert, bis in diesem Verfahren eine Entscheidung gefallen ist. Es ging um eine Messung mit Leivtec XV3. Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Betroffener Zugang hat zu Informationen, die … Weiterlesen
Einstellung, wenn die Behörde nicht alle Bilder der gesamten Messreihe rausgibt
Schon an die Verteidigung wurde die Bilder der Messreihe nicht herausgegeben. Dann bestellte das Gericht einen Sachverständigen, auch dieser erhielt von der Behörde die Fotos der gesamten Messreihe nicht. Daraufhin wurde das Verfahren eingestellt. AG Tettnang, 5 OWi 33 Js … Weiterlesen
Ein Messverfahren muss nicht nachträglich überprüfbar sein
Auch das OLG Dresden vertritt die Auffassung, dass der Verwertbarkeit eines standardisierten Messverfahrens (hier TraffiStar S 350) nicht entgegensteht, dass keine nachträgliche Überprüfbarkeit der Messung gegeben ist. Die Aufzeichnung von Rohmessdaten ist nicht erforderlich. Der Auffassung des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes … Weiterlesen
Rohmessdaten sind bei einem standardisierten Messverfahren nicht erforderlich
Wie schon einige andere Oberlandesgerichte setzt sich auch das OLG Bremen kritisch mit der Entscheidung des saarländischen Gerichtshofs auseinander. Auch dieses Gericht vertritt die Auffassung, dass die Speicherung von Rohmessdaten bei einem standardisierten Messverfahren nicht erforderlich ist, da bei diesen … Weiterlesen