Beschränkung des Einspruchs

Wenn der Bußgeldbescheid den Anforderungen aus § 66 I OWiG entspricht, kann der Einspruch auf die Rechtsfolge beschränkt werden. Ist im Bußgeldbescheid keine Begehungsform (fahrlässig oder Vorsatz) angegeben, muss der Bescheid ausgelegt werden. Neben der Bußgeldhöhe kommt zumindest in Bayern in Betracht, dass die Zentrale Bußgeldstelle Vorsatz regelmäßig benennt.

Im Urteil darf nicht bloß Bezug auf den Bußgeldbescheid genommen werden.

BayObLG, 201 ObOWi 66/23

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Form des Einspruchs

Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann nicht mit einfacher E-Mail eingelegt werden. Hier war das Einspruchsschreiben unterschrieben und eingescannt, dies reichte nicht. Etwas anderes könnte gelten, wenn die Behörde das Schreiben noch innerhalb der Frist ausdruckt.

Nicht jeder Verstoß gegen die Bedienungsanleitung führt dazu, dass ein standardisiertes Messverfahren nicht mehr angenommen werden kann. Dies gilt zumindest, der vorgeschriebenen Dokumentation keine Bedeutung für die Messung zukommt (hier: Datum der Konformitätserklärung).

OLG Karlsruhe, 2 ORBs 35 Ss 4 /23

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Keine Zustellung über den Verteidiger

Die Zustellung eines Bußgeldbescheides unterbricht die Verjährung. Aber nur, wenn richtig zugestellt wurde. Hier wurde der Bußgeldbescheid beim Verteidiger zugestellt, eine Vollmacht befand sich allerdings nicht in der Akte. Insoweit konnte nicht von einer Zustellungsbevollmächtigung ausgegangen werden.

Auch eine Heilung dieses Mangels kam nicht in Betracht, da sich eben keine entsprechende Vollmacht des Verteidigers bei der Akte befand. Eine Heilung hätte vorausgesetzt, dass die tatsächlich nicht betroffene Person zumindest eine Vollmacht für die Zustellung gehabt hätte. Diese konnte hier aber nicht nachgewiesen werden. Das Verfahren wurde eingestellt, es wurde aber davon abgesehen, auf die notwendigen Kosten des Betroffenen (Anwaltskosten) der Staatskasse aufzuerlegen. Auch wenn noch kein Nachweis der Begehung geführt wurde, war er dennoch dringend verdächtig.

AG Landstuhl, 2 OWi 4211 Js 13113/22

Anders lag es bei OLG Koblenz (1 OWi 32 SsBs 233/21), dort wurde eine Abschrift des Bußgeldbescheides an den Verteidiger übersandt, der allerdings eine schriftliche Vollmacht vorgelegt hatte. Aus dieser ergab sich auch die Vollmacht für die Zustellung. In einem solchen Fall kann eine Heilung angenommen werden, auch wenn die Zustellung beim Betroffenen nicht erfolgt.

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Erste Fahrt unter Cannabis

Bei einer ersten Fahrt mit Cannabis kann bei einer THC-Konzentration unter 1 ng keine Nichteignung zum Führen von Fahrzeugen bei Nichtvorlage eines geforderten Gutachtens angenommen werden, auch nicht bei Ausfallerscheinungen.

Der Schluss auf die Nichteignung ist nur gerechtfertigt, wenn die Gutachtenanordnung formell und materiell zulässig war. Dies war vorliegend nicht der Fall. Gelegentlicher Cannabis-Konsum bei Trennung vom Führen eines Kraftfahrzeugs und keiner Aufnahme von Alkohol oder anderer psychoaktiver Substanzen ist nicht ausreichend, eine Persönlichkeitsstörung oder Kontrollverlust sind dann nicht ohne weiteres zu begründen.

OVG Münster, 16 B 1590/21

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Grunderwerbsteuer und Erschließungskosten

Wird ein Grundstück gekauft und der Kaufpreis in einen Anteil für Grund und Boden und zu erwartende Erschließungskosten aufgeteilt, ist Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer nur der Anteil für Grund und Boden. Denn nur dieser Teil stellt den Gegenwert für den Erwerb dar.

BFH, II R 32/20

Hier wurde das Grundstück von der erschließungspflichtigen Gemeinde erworben.

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