Umrüstungsdefizite beim Polizeifahrzeug

Wenn keine neue Eichung erfolgt bei der Umrüstung des Messfahrzeugs von Sommer-auf Winterreifen, kann ein Sicherheitsabschlag in Höhe von 10 % ausreichend sein, um mögliche Fehler auszugleichen, sofern sich Reifenumfang und Größe nicht verändert haben.

Es wird davon ausgegangen, dass grundsätzlich Verkehrszeichen wahrgenommen werden.

Ab einem Zeitraum von ca. 2 Jahren liegt die Prüfung auf der Hand, ob ein Fahrverbot noch den notwendigen erzieherischen Zweck erfüllen kann. Der Zeitablauf wäre dann zu groß. Allerdings muss hierbei berücksichtigt werden, ob die lange Verfahrensdauer auf das Verhalten des Betroffenen zurückzuführen ist.

KG Berlin, 3 Ws (B) 304/21

Negativ fällt allerdings auf, wenn der Betroffene zwischenzeitlich erneut aufgefallen ist. Dann scheint ein Fahrverbot noch immer erforderlich (KG Berlin, 3 Ws (B) 309/21).

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Nachfahren mit ungeeichtem Tacho

Wenn die Geschwindigkeit durch ein Nachfahren mit einem ungerechten Tacho ermittelt wird, kann ein zu geringer Abstand durch eine die Mindestanforderungen deutlich übersteigende Länge der Strecke, auf der nachgefahren wurde, und durch einen erhöhten Toleranzabzug kompensiert werden.

Und dann noch ein wichtiger Hinweis: Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Autobahn im Berliner Stadtgebiet gelten als innerörtliche Verstöße.

KG Berlin, 3 Ws (B) 1/22

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Keine taggenaue Berechnung des Schmerzensgeldes

Das OLG Frankfurt wollte eine neue Berechnungsart für das Schmerzensgeld etablieren. Hierzu ging es von der Dauer und Intensität der Behandlung / Krankschreibung aus, zumindest für eine Plausibilitätsprüfung.

Diese Entscheidung wurde aufgehoben. Es bleibt dabei, dass es auf die Schwere der Verletzung, das hierdurch bedingte Leiden, dessen Dauer, das Ausmaß und die Wahrnehmung der Beeinträchtigung beim Geschädigten und den Grad des Verschuldens ankommt. Es muss weiterhin eine Gesamtschau der Einzelfallumstände erfolgen, wobei es wesentlich auf die Lebensbeeinträchtigung ankommt.

BGH, VI ZR 937/20

OLG Frankfurt u.a.

22 U 97/16

22 U 244/19

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Messreihe teilweise gelöscht

Wird ein Teil der Datensätze einer Messreihe vor Abschluss gelöscht, weil diese scheinbar nicht mehr benötigt werden (abgeschlossene Verfahren), muss das offene Verfahren eingestellt werden.

Das Gericht ging von einem Einsichtsrecht in die gesamte Messreihe aus.

AG Stadtroda, 1 OWi 260 Js 5143/19

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Einsicht in die „Lebensakte“

Auch das OLG Koblenz spricht mittlerweile einen Anspruch auf Einsicht in die Dokumentation nach § 31 MessEG zu. Es folgt somit dem VerfGH Koblenz.

OLG Koblenz, 2 OWi 32 SsBs 310/21

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