Verjährt wegen Corona?

Wenn ein Verfahren wegen einer Corona – Erkrankung des Richters ruht und schließlich in die Verjährung läuft, hat die Staatskasse trotzdem die notwendigen Auslagen des Angeklagten (Anwaltskosten) zu tragen. Um davon abzusehen, müssten noch weitere Voraussetzungen dazukommen, insbesondere auch eine schuldhafte Verzögerung des Verfahrens durch den Betroffenen.

LG Frankenthal, 7 Qs 44/21

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Die Verteidigung erhält alle Unterlagen!

Bisher war es schwierig, bei Verurteilungen bis zu einer Geldbuße von 100 € einen Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen ein negatives Urteil des Amtsgerichts durchzubekommen. Denn in diesem Fall wird die Rechtsbeschwerde nur zugelassen, wenn eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gegeben war oder die Zulassung zur Fortbildung des Rechts notwendig ist. Dies wurde bisher meistens abgelehnt, wenn lediglich Einsicht in Unterlagen über die Messung gefordert wurde.

In einem Verfahren vor dem OLG Zweibrücken ging es unter anderem um die digitalen Datensätze der gesamten Messreihe, Statistikdatei, Case-List, die Unterlagen nach § 31 MessEG, die Richtlinien zur Prüfung des Gerätes, das Protokoll der ersten Inbetriebnahme, Fotos von der Messstelle, Konformitätsbescheinigung und Konformitätserklärung zum Gerät, den Beschilderungsplan, die entsprechende Anzeige bei der zuständigen Landesbehörde sowie die Anleitung für den Einsatz des Gerätes in einem sogenannten Trailer.

Die Verteidigung hat sich hierum in allen Verfahrensstadium bemüht, diese Informationen / Unterlagen aber nicht erhalten. Das Amtsgericht verurteilte den Betroffenen zu einer Geldbuße von 100 €.

Die Rechtsbeschwerde wurde zugelassen, die Rüge der Verletzung des fairen Verfahrens war erfolgreich. Das Amtsgericht hätte dem Antrag der Verteidigung auf Einsichtnahme in die geforderten Unterlagen (vorliegend die Gebrauchsanweisung für die Nutzung im Anhänger) stattgeben müssen. Bei einem standardisierten Messverfahren obliegt es der Verteidigung, Zweifel an der Messung vorzubringen. Hierzu steht der Verteidigung Einsicht in sämtliche Unterlagen zu, die die Verteidigung für die Prüfung des Vorwurfs benötigt.

Hierzu gehören auch alle Informationen, die sich nicht bei der gerichtlichen Ermittlungsakte befinden.

Das Urteil wurde aufgehoben und zurückverwiesen.

OLG Zweibrücken, 1 OWi 2 SsRs 108/20

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Kein Müsli während der Fahrt

Ein LKW-Fahrer machte sich ein Müsli und nahm anschließend die Schale in die eine Hand, den Löffel in die andere. Die Hände lagen locker auf dem Lenkrad, während er 64 km/h fuhr.

Dies kostet 100 € und bringt einen Punkt wegen Fahrens mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Er wäre nicht mehr in der Lage gewesen, auf etwaige Gefahrensituationen zu reagieren.

AG Karlsruhe, 6 OWi 440 Js 24131/18

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E-Scooter und die Entziehung der Fahrerlaubnis

Wer mit der entsprechenden Blutalkoholkonzentration ein Fahrzeug auf öffentliche Straßen führt, dem kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Das LG Stuttgart hält E-Scooter in jedem Fall für Fahrzeuge, auch wenn sie unter die Verordnung über Elektrokleinstfahrzeuge fallen, bauartbedingt also eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h erreichen.

LG Stuttgart, 18 Qs 15/21

Es handelt sich um eine Entscheidung über eine Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis. Allerdings dürfte die Rechtsmeinung dort auch im Hauptsacheverfahren gehalten werden.

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Geschwindigkeitsermittlung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tacho

Das OLG hält die Rechtslage für ausreichend geklärt und sieht keinen Grund für die Zulassung einer Rechtsbeschwerde. Es gibt ausreichend Rechtsprechung auch für Konstellationen bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen.

Im hier entschiedenen Fall wurde zwar die Höhe des Toleranzabzugs von 18 % gerügt, allerdings hätte auch der tatsächlich anzuwendende Abzug von 20 % keine andere Beurteilung der Fahrt zugelassen. Das AG hatte darüber hinaus gewisse Lücken in der Beweiswürdigung, allerdings sei nicht zu befürchten, dass der Richter an einer etwaigen unzutreffenden Rechtsauffassung festhalten würde. Es fehlte nämlich zu Ausführungen zu den Lichtverhältnissen im Tunnel und weshalb lediglich 18 % Sicherheitsabschlag genommen worden.

OLG Karlsruhe, 3 Rb 33 SS 75/21

Wenn nur eine geringe Rechtsfolge ausgesprochen wird, muss einer Rechtsbeschwerde zugelassen werden. Hierfür sind die Gründe sehr begrenzt.

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