Absehen vom Regelfahrverbot

Das Gericht muss sich zumindest mit der Frage auseinandersetzen, ob der mit dem Fahrverbot erstrebte Besinnungs- und Erziehungseffekt nicht auch durch eine Erhöhung der Geldbuße zu erreichen ist. Zwar ist das Gericht im Falle des Vorliegens eines Regelfahrverbotes von der Angemessenheit des Fahrverbotes enthoben, dies gilt aber nur, wenn keine Tatsachen festgestellt wurden, die eine Abweichung möglich erscheinen lassen. Ein Urteil muss erkennen lassen, dass das Gericht sich dieser Möglichkeit bewusst war.

Dies muss nicht eingehend erörtert werden, wenn sich den Urteilsgründen entnehmen lässt, dass der durch das Fahrverbot angestrebte Erfolg durch Erhöhung einer Geldbuße unzweifelhaft nicht mehr erreicht werden kann. Die reine Benennung verkehrsrechtlicher Vorbelastungen ohne Bezeichnung der entsprechenden Rechtsfolgen und Sanktionen ist hierzu aber nicht geeignet.

Hier lag die Geschwindigkeitsüberschreitung am untersten Rand eines Regelfahrverbotes (41 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zu viel), auch ist der Betroffene als selbständiger Gastronom sicherlich auf seinen Führerschein angewiesen. Es hätte also einiger Ausführungen bedurft.

OLG Köln, III-1 RBs 114/20

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht | Schreib einen Kommentar

Wirtschaftliche Verhältnisse des Betroffenen

Lassen sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des vom persönlichen Erscheinen entbundenen Betroffenen nicht erkennen, ist das Gericht auch unter Aufklärungsgesichtspunkten nicht zur weiteren Aufklärung gehalten, auch wenn es eine Geldbuße über 250 € verhängen will. In diesem Fall obliegt es dem Betroffenen, entsprechend vorzutragen. Dies gilt zumindest bei einer Verurteilung zur Regelbuße.

Auch wird darauf hingewiesen, dass mehrere Verkehrsverstöße, die auf einer ununterbrochenen Fahrt begangen werden, als mehrere Taten zu bewerten sind. Dies gilt zumindest für fahrlässige Taten. Mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen können eine einheitliche Tat darstellen, wenn sie in enge örtlichem und zeitlichem Zusammenhang erfolgen, auch bei wechselnden Höchstgeschwindigkeiten.

KG Berlin, 3 Ws (B) 49/20

Veröffentlicht unter Arbeitsrecht, Verkehrsrecht | Schreib einen Kommentar

Erwerb eines PKW mit Software-Update

Der Erwerb eines mit dem Motor EA 189 ausgerüsteten Fahrzeugs rechtfertigt grundsätzlich keine deliktischen Schadensersatzansprüche mehr, wenn der Erwerb erfolgte, nachdem das Software-Update aufgespielt worden ist.

OLG Frankfurt, 17  U 583/19

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht, Zivilrecht | Schreib einen Kommentar

Fahrtenbuchauflage bei Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung

Nach § 31a I S.1 StVZO kann eine Fahrtenbuchauflage erfolgen, wenn die Feststellung des verantwortlichen Fahrers unmöglich war. Hierbei kommt es darauf an, dass die Bußgeldbehörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen getroffen hat.

Es liegt kein Ermittlungsdefizit vor, wenn die Bußgeldbehörde den Halter über den Misserfolg der bisherigen Ermittlungsbemühungen nicht in Kenntnis setzt. Hierzu kann sie allenfalls gehalten sein, wenn der Schluss zulässig ist, dass eine erneute Kontaktaufnahme mit dem Halter die Ermittlungen tatsächlich fördern könnte. Diese Möglichkeit darf aber nicht nur abstrakt vorhanden sein.

Insbesondere kommt es auch nicht darauf an, dass der Halter seine Mitwirkungsobliegenheit schuldhaft nicht erfüllt oder Möglichkeit der Fahrerfeststellung anders zu vertreten hat.

OVG Münster, 8 A 4299/19

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht | Schreib einen Kommentar

Badrenovierung und Home-Office

Vermietet ein Arbeitnehmer an seinen Arbeitgeber Räumlichkeiten, um dort ein Home-Office zu unterhalten, besteht der für den Vorsteuerabzug erforderliche direkte und unmittelbare Zusammenhang mit den Vermietungsumsätzen, soweit das Home-Office beruflich genutzt wird. Bei einer Bürotätigkeit kann sich die berufliche Nutzung auch auf einen Sanitärraum erstrecken, nicht jedoch auf ein mit Dusche und Badewanne ausgestattetes Badezimmer.

BFH V R 1/18

Veröffentlicht unter Steuer- und Steuerstrafrecht | Schreib einen Kommentar