Fahrtenbuchauflage wegen mangelnder Mitwirkung des Halters

Nach § 31a I StVZO kann eine Fahrtenbuchauflage für ein oder alle Fahrzeuge des Halters angeordnet werden, wenn er bei der Aufklärung einer Verkehrsordnungswidrigkeit nicht ausreichend mitwirkt. Hierzu wird regelmäßig dem Halter ein Zeugenfragebogen zugesandt, mit dem er den Fahrer benennen soll.

Hier wurde der Fragebogen nicht zurückgesandt, es erging die Fahrtenbuchauflage. Hiergegen versuchte sich der Halter zu wehren und trug unter anderem vor, dass nicht feststehen würde, ob eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Mit diesem Argument drang er aber nicht durch, derartige Einwendungen sind konkret in Bußgeldverfahren zu erheben. Gegebenenfalls kann man darauf auch noch im Verwaltungsverfahren bezüglich der Fahrtenbuchauflage hinweisen, dann muss man aber auch konkret und substantiiert vortragen. Ohne konkreten Anlass ist die Behörde nicht verpflichtet, das Ergebnis einer Geschwindigkeitsmessung zu hinterfragen.

Die Behörde ist auch nicht verpflichtet, weitere Ermittlungsmaßnahmen ohne erkennbare Anhaltspunkte zu ergreifen, wenn der Fahrzeughalter einen entsprechenden Zeugenfragebogen nicht zurückschickt.

Auch kann sich der Halter nicht auf ein etwaiges Zeugnisverweigerungsrecht in einem eventuellen Bußgeldverfahren berufen, es existiert insoweit kein „doppeltes Recht“ des Halters, sowohl im Bußgeldverfahren die Auskunft zu verweigern als auch in dem Verfahren wegen der Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben. Dies würde dem Zweck des § 31a StVZO zuwiderlaufen. OVG Magdeburg, 3 M 16/20

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Einseitige Willenserklärung einer Personengesellschaft

Wenn ein Bevollmächtigter eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung abgibt (hier die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses), kann der Empfänger diese grundsätzlich zurückweisen, wenn eine Vollmachturkunde nicht vorgelegen hat. Etwas anderes gilt nur, wenn der Vollmachtgeber den anderen Teil von der Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt hatte.

Dies gilt ebenso, wenn der Geschäftsführer einer Personengesellschaft eine solche Willenserklärung abgeben will. Grundsätzlich werden Personengesellschaften von allen Gesellschaftern gemeinschaftlich vertreten, ist von dieser gesetzlichen Grundannahme abweichend ein Gesellschafter zur Einzelvertretung berechtigt, muss ebenso die Bevollmächtigung nachgewiesen werden. Dies kann entweder durch Vorlage des Gesellschaftsvertrages oder durch eine Erklärung aller anderen Gesellschafter über die abweichende Vertretungsbefugnis erfolgen.

Die Zurückweisung der einseitigen Willenserklärung muss übrigens unverzüglich erfolgen. Dies ist hier geschehen, die Kündigung des Arbeitsverhältnisses war unwirksam.

BAG, 2 AZE 147/19

Noch ein Hinweis: Die Vorlage der Vollmacht muss im Original erfolgen, ein Telefax oder eine Fotokopie reichen nicht aus. Und eine solche Zurückweisung ist unzulässig, wenn der anderen Partei die Vertretungsmacht positiv bekannt ist.

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Handy-Nutzung an der roten Ampel

Grundsätzlich setzt die verbotene Nutzung eines Mobiltelefones voraus, dass der Motor läuft oder aber nur aufgrund einer entsprechenden Start-Stopp-Automatik ausgestellt ist. Wird der Motor händisch abgestellt, darf das Mobiltelefon genutzt werden.

Auch wenn man erwägen kann, dass bei der Nutzung eines elektronischen Gerätes an einer roten Ampel festgestellt werden muss, ob der Motor tatsächlich lief, wurde hier der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde dennoch zurückgewiesen. Das Gericht geht davon aus, dass es solcher Feststellungen lediglich bedarf, wenn sich der Betroffene darauf beruft, den Motor abgeschaltet zu haben. Dies hat er ausweislich der wiedergegebenen Einlassung nicht getan, sodass die Entscheidung des Gerichts auf einer rationalen, verstandesmäßig einsehbaren Grundlage unter Berücksichtigung des Vorbringens des Angeklagten nachvollziehbar erscheint.

KG Berlin, 3 Ws (B) 48/20

Hier wird die Darlegungslast zulasten des Betroffenen verschoben. Grundsätzlich muss in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren durch das Gericht die vollständige Tatbestandserfüllung nachgewiesen werden. Man könnte sich also fragen, ob möglicherweise das Gericht entsprechende Feststellung hierzu treffen muss.

Andererseits ist das händische Abschalten des Motors an einer roten Ampel, während man weiterfahren möchte, eher unüblich.

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Kosten einer Bombenentschärfung

Die Gefahrenabwehrbehörde kann den Eigentümer eines Grundstücks für die Kosten zur Entschärfung eines auf dem Grundstück gefundenen Blindgängers heranziehen, § 66 I 2 NdsSOG. Ebenso kann der Eigentümer des Grundstücks zu den Kosten für die Evakuierung der von der Bombenräumung betroffenen Bevölkerung herangezogen werden. Insoweit stellt die Durchführung der Evakuierung eine zusätzlich zur Ausführung der Bombenbeseitigung erforderliche Amtshandlung dar. Kostenrechtlich gelten die Evakuierungsmaßnahmen als vom Grundstückseigentümer veranlasst.

OVG Lüneburg, 11 LC 606/18

Das kann teuer werden. Hier ging es allein um Evakuierungskosten in Höhe von 24.549,25 €. Der Grundstückseigentümer muss bezahlen. Der Eigentümer hatte aber auch ein wenig Glück. Die Kosten der Bombenentschärfung durch den KBD trug das Land Niedersachsen.

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Steuerfreier Verkauf der selbstgenutzten Immobilie

Nach § 23 EStG ist der Veräußerungsgewinn beim Verkauf einer Immobilie nicht zu versteuern, wenn entweder zwischen Anschaffung und Verkauf 10 Jahre liegen oder die Immobilie ausschließlich selbst zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Ebenso steuerfrei ist der Verkauf, wenn die Immobilie im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden ist.

Für die letzte Alternative ist es ausreichend, wenn das Objekt zusammenhängend im Veräußerungsjahr zumindest an einem Tag, im Vorjahr durchgehend und im vorletzten Jahr ebenfalls zumindest an einem Tag zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Eine kurzzeitige Vermietung im Jahr der Veräußerung ist unschädlich.

BFH, IX R 10/19

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