Messung am „falschen“ Ort

Wenn eine Geschwindigkeitsmessung entgegen der Vorgaben des Erlasses des hessischen Innenministeriums vom 5. Februar 2015 an einem Ort durchgeführt wird, der nicht von der hessischen Polizeiakademie genehmigt wurde, führt dies nicht zwingend zu einer willkürlichen Messung und damit zur Unverwertbarkeit. Dies gilt selbst, wenn unter Umgehung von verwaltungsinternen Richtlinien gemessen wird.

Ist aber ausgeschlossen, dass ein regelgerechtes Verhalten die ergriffene Maßnahme ermöglicht hätte, kann von einer willkürlichen Umgehung der Richtlinie ausgegangen werden. Hier hatte die Polizeiakademie eindeutig festgestellt, dass die Installation einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage an der fraglichen Stelle aus verkehrspolizeilicher Sicht nicht erlaubniskonform und begründbar sei. Die Gemeinde hat trotzdem eine Messanlage an dieser Stelle betrieben, was den Rückschluss zulässt, dass dies aus rein fiskalischen Motiven erfolgte. Dies wiegt gegenüber dem von dem Betroffenen begangenen Verkehrsverstoß (Geschwindigkeitsüberschreitung) so schwer, dass die Einstellung des Verfahrens aus Opportunitätsgründen geboten ist.

OLG Frankfurt, 2 Ss-OWi 888/19

Hier ging es um eine Messung der Gemeinde Heuchelheim. Das Amtsgericht hatte nur vom Fahrverbot abgesehen und dies mit der Messstelle begründet. Das OLG stellte das Verfahren ein.

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht | Schreib einen Kommentar

Dienstfahrzeuge und Unfallverhütungsvorschriften

In einem aktuellen Aufsatz wird die Überprüfungspflicht des Arbeitgebers für Dienstfahrzeuge beschrieben, die er seinen Mitarbeitern zur Verfügung stellt. Diese gilt auch für PKW.

Neben der regelmäßigen Führerscheinkontrolle der Mitarbeiter und der allgemeinen Überwachungspflicht nach § 31 StVZO hat der Halter (Arbeitgeber) auch für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften Sorge tragen. Dies ist unter anderen die Vorschrift 70 der DGUV, es gibt aber noch spezielle Regelungen der jeweiligen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

Nach dieser Vorschrift ist die Betriebssicherheit mindestens einmal jährlich einer Prüfung durch einen Sachkundigen zu unterziehen, erstmalig vor Überlassung an den Mitarbeiter. Die entsprechenden Ergebnisse sind schriftlich niederzulegen und bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren (§ 57 der Vorschrift 70 DGUV).

Die Prüfung gilt als erbracht, wenn das Fahrzeug beanstandungslos einer Hauptuntersuchung durchlaufen hat. Diese erfolgt allerdings nicht jährlich, insoweit muss im Jahresabstand eine erneute Prüfung durch einen Sachkundigen erfolgen. Als solcher gilt eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrzeugtechnik besitzt und mit den einschlägigen staatlichen Schutzvorschriften vertraut ist. Die vorgesehene und ordnungsgemäß durchgeführte Inspektion mit mängelfreiem Ergebnis in einer autorisierten Fachwerkstatt stellt eine solche Prüfung dar.

Darüber hinaus ist der Arbeitnehmer vor Übergabe des Fahrzeugs in die Technik und bestimmte Verhaltensregeln (beispielsweise bei einem Unfall, Ladungssicherung) einzuweisen. Auch die Unterrichtung muss jährlich wiederholt werden, die bloße Aushändigung der Bedienungsanleitung ist nicht ausreichend. Auch muss der Verantwortlich überprüfen, ob der jeweilige Mitarbeiter die Inhalte auch verstanden hat.

Sofern gegen diese Pflichten verstoßen wird, können nicht nur Bußgelder bis zu 10.000 € (§ 58 Vorschrift 70 DGUV, § 209 SGB VII) verhängt werden, die Berufsgenossenschaften können bei Verstößen und einem Unfall Versicherungsleistungen verweigern (u.a. Spezialkliniken der BG, freie Hilfsmittel, Verletztenrente, Hinterbliebenenrente) oder aber nach Zahlung Regress beim Unternehmen nehmen. Dem Arbeitnehmer stehen entsprechende Rechte zu.

(Quelle: VRR 03/2020)

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht, Zivilrecht | Schreib einen Kommentar

Kein Aufwendungsersatz bei gescheitertem Grundstückskaufvertrag

Auch nach länger andauernden Vertragsverhandlungen über einen Grundstückskaufvertrag kann sich jeder Verhandlungspartner grundsätzlich ohne Nachteile von den Verhandlungen zurückziehen, solange noch keine Beurkundung stattgefunden hat. Macht der andere Vertragsteil im Hinblick auf den erhofften Vertragsschluss Aufwendungen, beispielsweise zur Informationsbeschaffung, liegt das in seinem eigenen Risiko.

OLG Düsseldorf, I-24 U 21/19

Veröffentlicht unter Zivilrecht | Schreib einen Kommentar

Volljährige Kinder müssen im Kindergeldprozess aussagen

Die Mitwirkungspflicht volljähriger Kinder in Kindergeldsachen nach § 68 I S.2 EStG erstreckt sich auch auf das finanzgerichtliche Verfahren. Da in dieser Vorschrift § 101 AO (Auskunftsverweigerungsrecht der Angehörigen) ausgeschlossen wurde, gibt es auch im finanzgerichtlichen Verfahren kein Zeugnisverweigerungsrecht.

BFH, III R 59/18

Veröffentlicht unter Familienrecht, Steuer- und Steuerstrafrecht | Schreib einen Kommentar

Unfallversicherung und das Krankenhaustagegeld in der Reha

Wenn in den Bedingungen der Unfallversicherung Krankenhaustagegeld für den Aufenthalt in Sanatorien, Erholungsheimen und Kuranstalten ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Zeit in einer Rehaklinik.

BGH, IV ZR 240/18

Veröffentlicht unter Zivilrecht | Schreib einen Kommentar