Führerschein-Tourismus

Wenn sich der Inhaber eines EU-Führerscheins nach Auskunft der ausstellenden Behörden des ausländischen EU-Staates nur für knapp über 185 Tage dort vorübergehend aufgehalten und angemeldet hat und bereits nach 54 Tagen seinen Führerschein erwarb, liegen sogenannte vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührende unbestreitbare Informationen vor, die auf einen Wohnsitzverstoß hinweisen. In diesem Fall können dann auch inländische Umstände berücksichtigt werden.

VGH München, 11 B 17.2236

Im entschiedenen Fall forschte die Behörde nach. Der Führerscheininhaber war durchgängig auch in Deutschland gemeldet, sein Arbeitgeber gab an, dass er ständig in Deutschland tätig sei und noch nie in das europäische Ausland entsandt worden wäre. Es wurde festgestellt, dass der Führerscheininhaber nicht berechtigt sei, mit seiner ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge zu führen.

 

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Unfallflucht

Der Tatbestand ist auch erfüllt, wenn der Täter den Unfallort erst verlässt, wenn die letzte feststellungsberechtigte Person bereits gegangen ist. Voraussetzung für eine Strafbarkeit ist dann aber, dass er zuvor seine Vorstellungspflicht verletzt hat.

BGH, 4 StR 583/17

 

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Stationierung amerikanischer Atomwaffen in Deutschland

Die USA haben Atomwaffen auf einem Fliegerhorst in Deutschland stationiert. Dies ist zulässig. Weder unter dem Aspekt befürchteter terroristischer Angriffe noch unter dem Aspekt befürchteter Unglücksfälle liegt ein Eingriff in die Grundrechte der in der Nähe des Stationierungsortes wohnenden Bürger vor. Insoweit käme eine Verletzung der Schutzpflichten aus Art. 2 oder 14 GG nur in Betracht, wenn überhaupt keine Schutzvorkehrungen getroffen werden oder diese offensichtlich ungeeignet und völlig unzulänglich sind.

Es wird noch darauf hingewiesen, dass ein völkergewohnheitsrechtliches Verbot des Einsatzes von Atomwaffen zu Verteidigungszwecken fraglich ist. Auch begegnet es erheblichen Zweifeln, ob ein solches Verbot für das Vorhalten von Atomwaffen generell belegbar erscheint.

Soweit die Verwaltungsgerichte die Auffassung vertreten, dass ein Bürger keine Klagebefugnis gegen die Bundesrepublik Deutschland hat, wenn er mit der Klage das Ziel verfolgt, Deutschland möge auf die USA einwirken, die hier gelagerten Atomwaffen abzuziehen, ist dies mit Art. 19 IV GG vereinbar.

BVerfG, 2 BvR 1371/13

 

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Befangenheit des Bußgeldrichters

Ein Richter kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen. Insoweit kommt es nicht darauf an, ob der Richter tatsächlich nicht mehr unparteiisch ist, auch nicht darauf, ob der Ablehnende diesen Eindruck hat. Maßgeblich ist allein, ob ein vernünftiger Betroffener Grund zu der entsprechenden Annahme hat.

Im hier entschiedenen Fall hat der Richter schon während des Plädoyers des Verteidigers damit begonnen, das Urteil zu formulieren. Hieraus konnte gefolgert werden, dass er von der Schuld des Betroffenen ausging. Offenbar stand das Ergebnis seiner Entscheidungsfindung bereits vor dem Ende der Verhandlung fest.

AG Fürth, 471 OWi 704 Js 105668/18

 

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Bei Gelb darf gebremst werden

Springt eine Ampel von Grün auf Gelb um, darf eine Bremsung durchgeführt werden. Kommt es hierbei zu einem Auffahrunfall, weil der hinterherfahrende Fahrer nicht aufpasst, haftet dieser alleine, auch wenn der Vordermann erst 1,5 m hinter der Haltelinie zum Stehen kommt. Insoweit liegt auch kein Verstoß gegen § 37 StVO vor, Gelblicht ordnet nämlich an, vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen zu warten. Der Kreuzungsbereich beginnt jedoch nicht an der Haltelinie, sondern erst dort, wo sich die Fahrspuren kreuzen. Wichtig ist nur, dass keine nicht gebotene Gefahrenbremsung oder in dieser Situation unzulässige besonders starke Bremsung durchgeführt worden ist.

OLG Celle, 14 U 60/18

 

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