Beitragspflicht und Pflichtmitgliedschaft in der IHK sind verfassungskonform

Die Pflichtmitgliedschaft in der IHK ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, da diese Körperschaft organisatorisch darauf eingestellt ist, die verschiedenen Interessen der Mitglieder zu wahren. Die Heranziehung zu Beiträgen an die IHK aufgrund der entsprechenden gesetzlichen Regelungen ist verfassungskonform.

BVerfG, 1 BvR 2222/12

 

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Entstempeltes Kennzeichen und die Haftpflichtversicherung

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe wird gemäß § 6 PflVG bestraft, wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht, ohne dass eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung besteht. Dies gilt unter anderem für die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Wird das Fahrzeug abgemeldet und das Kennzeichnen entstempelt, kann jedoch nach Ziffer H1 der allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015) weiterhin Haftpflichtversicherungsschutz im Rahmen einer sogenannten Ruheversicherung bestehen. Hierdurch wäre eine Strafbarkeit nach § 6 PflVG ausgeschlossen, da auch ein Ruhevertrag ein Vertrag im Sinne dieser Vorschrift ist, da er die Haftpflichtrisiken umfassend abdeckt.

OLG Oldenburg, 1 Ss 115/17

 

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Fahrtenbuchauflage ist nicht allein durch Zeitablauf unverhältnismäßig

Im entschiedenen Fall war zunächst fraglich, wer tatsächlich Halter des Kraftfahrzeugs war. Zugelassen war das Fahrzeug auf eine andere Person, die erst im laufenden Verfahren über eine Fahrtenbuchauflage nach ca. zwei Jahren bekannt gab, dass sie lediglich Zulassungsinhaberin und nicht Halterin des Fahrzeugs sei. Anschließend wurde eine Fahrtenbuchauflage für das Fahrzeug aufgegeben. Diese war trotz der langen Zeit nicht unverhältnismäßig, auch wenn zwischenzeitlich keine weiteren Verkehrsverstöße mit dem Kraftfahrzeug begangen worden sind. Dies kann erst dann angenommen werden, wenn zwischen dem Verkehrsverstoß und dem Erlass der Fahrtenbuchauflage eine verschleppte Bearbeitung durch die Behörde erfolgte. Vorliegend war dies nicht der Fall, die Behörde konnte zunächst davon ausgehen, dass die Zulassungsinhaberin auch tatsächlich Halterin des Fahrzeugs ist.

OVG Münster, 8 A 671/16

 

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Überzogene Schreckreaktion führt nicht zur Mithaftung

Wenn feststeht, dass ein Fahrzeugführer im Rahmen eines Abbiegevorgangs bereits in die Gegenfahrbahn eingefahren war, als der entgegenkommende Motorradfahrer hierauf reagierte, spricht ein Anscheinsbeweis für einen Verstoß gegen § 9 StVO. Vollzieht ein entgegenkommender Motorradfahrer aufgrund einer überzogenen Schreckreaktion eine zu starke Bremsung und kommt hierdurch zu Fall, trifft ihn keine Mithaftung. Er ist ohne eigenes Verschulden mit dieser Notsituation konfrontiert worden, ihm könnte höchstens unverzeihliches Fehlverhalten angelastet werden, nicht aber eine spontane Überreaktion.

LG Mönchengladbach, 11 O 233/15

 

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Nacherfüllung beim Gebrauchtwagenkauf und Transportkostenvorschuss

Sofern der Käufer (Verbraucher) eines Gebrauchtwagens Nacherfüllung verlangt und hierzu das Kraftfahrzeug zur Untersuchung zum entfernt liegenden Sitz des Verkäufers verbringen muss, kann er vom Verkäufer einen später abzurechnen Vorschuss zur Abdeckung der Verbringungskosten verlangen, auch wenn das Vorliegen des geltend gemachten Mangels noch ungeklärt ist. Insofern liegt ein taugliches Nacherfüllungsverlangen vor, wenn die Verbringung aufgrund nicht erbrachter Vorschussleistung des Verkäufers nicht erfolgt.

BGH, VIII ZR 278/16

 

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