Alleinhaftung des links abbiegenden Radfahrers

Wenn ein Radfahrer von einer Straße nach links auf ein Grundstück abbiegen will, trifft in die Pflicht zur doppelten Rückschau. Auch muss er sich ganz links (also Richtung Straßenmitte) auf seiner Spur einordnen und ein deutliches Handzeichen geben. Wenn dies alles im Prozess nicht sicher festgestellt werden kann, kann ihn eine Alleinhaftung bei einem Unfall mit einem überholenden Fahrzeug treffen, weil er gegen § 9 StVO verstoßen hat. Weil für den überholenden Fahrer nicht nachweisbar zu erkennen war, dass der Radfahrer abbiegen wollte, trifft ihn auch keine Mithaftung wegen eines Verstoßes gegen das Gebot aus § 5 III StVO, nicht bei unklarer Verkehrslage zu überholen.

OLG Düsseldorf, 1 U 216/20

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Zeitpunkt der Punkteberechnung

Wenn in Flensburg acht Punkte eingetragen sind, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Wenn allerdings zwischen Abfassung der Entziehung und Zustellung beim Empfänger ein Punkt ndgültig gelöscht wird (nach Ablauf der Überlegfrist), darf dieser nicht mehr verwertet werden. Durch die Löschung besteht ein absolutes Verwertungsverbot.

VG Düsseldorf, 6 L 247/22

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Fahrtenbuch trotz Geständnis

Der Halter erhielt eine Anhörung, ihm war eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen worden. Er schrieb auf dem Bogen, dass er die Tat zugeben würde. Die Behörde hatte aber erhebliche Bedenken und verglich das angefertigte Überwachungsfoto mit dem Passfoto. Der Halter konnte nicht der Fahrer gewesen sein, die Behörde fragte mehrfach beim Halter nach und stellte dann das Verfahren ein. Bei dem Halter war sonst nur noch die Ehefrau gemeldet, er hatte allerdings einen Sohn.

Da der Fahrer nicht ermittelt werden konnte, erging eine Fahrtenbuchauflage. Zu Recht, da das angebliche Geständnis offensichtlich falsch war. Die Behörde musste auch nicht weiter ermitteln und versuchen, den Sohn aufzufinden. Ein entsprechender Hinweis hätte von dem Halter kommen müssen. Wenn keine weiteren erfolgsversprechenden Ansätze für eine Ermittlung vorliegen, muss die Behörde auch nicht versuchen, den Fahrer aufzufinden. Da der Halter nicht mitgewirkt hatte, muss er nun für zwölf Monate ein Fahrtenbuch führen.

VG Mainz, 3 L 68/22.MZ

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Zinssenkung beim Finanzamt

Nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hatte, dass die Verzinsung von Forderungen des Finanzamts mit 6 % jährlich spätestens seit dem Jahr 2014 evident realitätsfern sei, wurde der Gesetzgeber zur Neuregelung verpflichtet. Rückwirkend zum 1.1.2019 gilt nunmehr ein Zinssatz von 1,8 % jährlich, also 0,15 %/Monat. Dies gilt aber auch für Erstattungszinsen, wenn der Steuerschuldner zu viel Steuern entrichtet hat.

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Dokumentation nach § 31 MessEG

Auch beim AG Stadtroda gibt es die Aufstellung gem. § 31 MessEG für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten nach Ablauf der Eichfrist. Der Anspruch folgt aus dem Gebot eines fairen Verfahrens aus Art. 6 EMRK.

AG Stadtroda, 2 OWi 6/22

Damit folgt das AG dem OLG Jena und dem BVerfG (2 BvR 1616/18).

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