Anforderung eines ärztlichen Fahreignungsgutachtens

Ergeben sich Zweifel an der Fahreignung, kann die Fahrerlaubnisbehörde grundsätzlich ein ärztliches Gutachten anfordern. Die Entscheidung muss aber erkennen lassen, dass die Behörde ihren Ermessensspielraum überhaupt gesehen und ausgeübt hat.

VGH München, 11 CS 21.2064

Hier war nach strafrechtlicher Verurteilung bekannt geworden, dass die Führerscheininhaberin Betäubungsmittel besessen hatte. Dies würde die Annahme von Konsum und die Anforderung des Gutachtens rechtfertigen. Hier wurde die Betroffene aber noch nicht einmal angehört. Auch ansonsten bezog sich die Beibringungsanordnung nur auf die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, die in diesem Verfahren nur geringen Anforderungen an die Ermessensausübung wurden nicht beachtet.

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Verdienstausfallschaden nach Verkehrsunfall

Ein Geschädigter kann nicht nur entgangenen Nettolohn, sondern auch den sich hieraus ergebenden Einkommensteuerschaden verlangen. Bei einem verheirateten Geschädigten kann sich dieser auch aus der Zusammenveranlagung ergeben. Die Maßgeblichkeit des konkreten Steuerschadens auch unter Berücksichtigung der tatsächlich gewählten Veranlagungsart ist wertneutral und kann sich positiv oder negativ auswirken. Es muss eine konkrete Berechnung erfolgen, fiktive Alternativrechnungen verbieten sich.

BGH, VI ZR 924/20

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Zustellung eines Bußgeldbescheides

Ein Bußgeldbescheid kann auch durch Einwurf in einen Wohnungsbriefkasten zugestellt werden (Ersatzzustellung). Dies setzt aber voraus, dass der Betroffene dort auch tatsächlich wohnt, wobei es nicht auf den melderechtlichen Status ankommt. Dies geht also auch an einem Nebenwohnsitz, soweit der Betroffene dort tatsächlich wohnt oder zumindest den Anschein geschaffen hat.

Eine fehlerhafte Zustellung wird geheilt, wenn der Betroffene eine Kopie oder einen Scan erhält. Andere Formen führen wegen gegebener Fehleranfälligkeit nicht zur Heilung.

BayObLG; 201 ObOWi 1385/20

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Einsicht in die Fotos der gesamten Messreihe

Unabhängig davon, ob man die Nichtgewährung der Einsicht in sämtliche Fotos einer Messreihe als einen Verstoß gegen die Gewährung rechtlichen Gehörs oder die Grundsätze eines fairen Verfahrens oder aber als unzulässige Beschränkung der Verteidigung ansieht, muss eine entsprechende Rüge in Form einer Verfahrensrüge erhoben werden. Diese muss vollständig begründet sein, Hierzu gehört auch eine hinreichend konkrete Bezeichnung der Informationen, die man erhalten will, sowie ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang mit dem jeweiligen Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit. Sofern darauf hingewiesen wird, dass sich bereits aus dem bisherigen Akteninhalt Zweifel ergeben, muss dargelegt werden, weshalb nicht allein schon mit diesen Informationen eine Verteidigung möglich gewesen wäre. Auch muss der Informationsbedarf vorgetragen werden, aufgrund dessen man die begehrten Informationen haben möchte und insoweit auch die Interessen anderer Verkehrsteilnehmer überwogen werden.

OLG Schleswig, I OLG 244/21

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Schadensersatz wegen Prospekthaftung und die Einkommensteuer

Ein Schadensersatzanspruch eines Mitunternehmers (KG) aus einem Prospekthaftungsanspruch unterliegt der Einkommensteuer. Fraglich ist nur, ob es ein Sonderbetriebsgewinn nach § 15 EStG oder ein Veräußerungsgewinn nach § 16 EStG ist. Dies hängt davon ab, ob der Schadensersatzanspruch Zug um Zug gegen Abtretung der Gesellschafterrechte (mit Übertragung) zugesprochen wird (dann Veräußerungsgewinn), oder ob nur gewisse Ansprüche abgetreten werden (dann Sonderbetriebsgewinn).

Eventuell zugesprochene Zinsen sind Bestandteil derjenigen Einkünfte, die aus dem Schadensersatz selbst erzielt werden.

BFH, IV R 20/18

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