Schaden durch Wildtiere

Wildtierschäden an der eigenen Immobilie sind nicht als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Hier hatte ein Biber aus dem benachbarten Naturschutzgebiet eine Terrasse untergraben, die Eigentümer wollten die Beseitigungskosten absetzen. Geht aber nicht.

BFH, VI R 42/18

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Die fehlerhafte Anhörung

Nach § 33 OWiG wird die Verjährung unterbrochen, wenn eine Anhörung des Betroffenen angeordnet wird. Dies gilt auch, wenn das Schreiben den Betroffenen wegen einer falschen Hausnummer nicht erreicht und an die Behörde zurückgeht, durch die übrigen Daten ist der Betroffene auch hinreichend individualisiert.

Anschließend stellte die Behörde das Ermittlungsverfahren wegen Abwesenheit des Betroffenen vorläufig ein, was zu einer erneuten Verjährungsunterbrechung führte. Dies erfolgt selbst dann, wenn die Annahme der Abwesenheit auf einem Irrtum der Behörde beruht, der vermeidbar gewesen wäre.

KG Berlin, 3 Ws (B) 152/20

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Leivtec XV3 und die Mauertaktik der PTB

Das OLG Karlsruhe fragt nach. Es geht um eine Geschwindigkeitsmessung mit diesem Messgerät, durch die Verteidigung wurde vorgetragen, dass es unter einigen Bedingungen zu unzulässigen Messwertabweichungen kommen könnte. Es gab eine Rückfrage vom Gericht bei der PTB, diese teilte am 27. Oktober 2020 mit, dass einige Versuche vorgenommen worden seien, die Untersuchungen allerdings erst noch abgeschlossen werden. Mit Verfügung vom 4. Dezember 2020 bat das Gericht erneut um Sachstandsmitteilung.

Es wird höflich um Mitteilung des aktuellen Sachstands gebeten, insbesondere, ob die PTB zwischenzeitlich Anlass hat, ihre bisherige Einschätzung zur Zuverlässigkeit des Messgerätes Leivtec XV3 in Zweifel zu ziehen oder gar die Zulassung zu entziehen.

OLG Karlsruhe, 2 Rb 34 Ss 628/20

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Der unbekannte Testfahrer

Es ging mal wieder um eine Fahrtenbuchauflage. In diesem Fall wollte der Halter sein Motorrad verkaufen und es kamen verschiedene Kaufinteressenten. Diese konnten mit dem Motorrad eine Probefahrt machen, es kam hierbei zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Der Halter konnte den Fahrer nicht benennen, mehrere Personen hatten eine Probefahrt gemacht und er hatte sich die Personalien der verschiedenen Fahrer nicht gemerkt. Hinzu kam, dass das Bild nicht besonders gut war, was bei Motorradfahrern natürlich häufig der Fall ist.

Er hatte sich zwar zur Sicherheit jeweils den Personalausweis während der Probefahrt geben lassen, die Daten allerdings nicht notiert.

Die Fahrtenbuchauflage hatte Bestand, es liegt kein Ermittlungsdefizit vor. Der Halter hätte einen größeren Sorgfaltsmaßstab an die Dokumentation der verschiedenen Testfahrer anlegen müssen.

Die von der Rechtsprechung aufgestellte 2-wöchige Regelfrist, innerhalb der man sich immer an den Fahrer erinnern kann, geht erkennbar von typischen Fällen aus, bei denen das Privatfahrzeug lediglich gelegentlich an andere Fahrer weitergegeben wird. In einem Fall wie hier, nämlich der Überlassung an völlig unbekannte Dritte für Probefahrten, hätte sich der Halter entsprechend die Daten der Fahrer notieren müssen.

Hier half es auch nicht, dass der Halter vortrug, er hätte nicht mit Verkehrsverstößen der Testfahrer rechnen müssen.

VG Gelsenkirchen, 14 L 1707/20

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Keine Pflicht zur Überprüfung der Messung ohne konkrete Zweifel

Bei einem standardisierten Messverfahren muss die Verteidigung konkrete Anhaltspunkte für Messfehler darlegen, um eine weitere Überprüfung der Messung durch das Gericht zu erreichen. Ansonsten kann ein entsprechender Beweisantrag abgelehnt werden, ohne dass das rechtliche Gehör verletzt ist.

Ein solcher Verstoß wäre aber auch nur gegeben, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage zentraler Bedeutung für das Verfahren nicht eigegangen ist oder den Antrag willkürlich ablehnt.

OLG Bremen, 1 SsRs 16/20

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