Wie lange darf die Haftpflichtversicherung prüfen?

Nach dem ein spezifiziertes Anspruchsschreiben an die Versicherung übersandt wurde, steht der Versicherung eine gewisse Prüffrist zu. Wird vor Ablauf dieser Prüffrist Klage erhoben, kann die Versicherung ein sofortiges Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die Kostenlast abgeben oder gegebenenfalls bei fristgerechter Regulierung und entsprechend nachfolgender Klagerücknahme oder übereinstimmende Erledigungserklärung auf eine günstige Kostenentscheidung vertrauen. Die Dauer der Prüffrist ist vom Einzelfall abhängig. Bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall dürfte ein Zeitraum von 4-6 Wochen als angemessen anzusehen sein.

OLG Saarbrücken,4 W 4/19

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Individualklage und Musterfeststellungsklage

Erhebt der Kläger eine Individualklage (hier gegen VW), kommt eine Aussetzung dieses Verfahrens wegen der beim OLG Braunschweig anhängigen Musterfeststellungsklage nicht nach § 148 ZPO in Betracht. Insoweit fehlt es an der Vorgreiflichkeit des Musterfeststellungsverfahrens.

Anders kann der Fall nach § 613 II ZPO liegen, und zwar bei gleichzeitiger Anmeldung der geltend gemachten Ansprüche zur Musterfeststellungsklage. Hiernach wird das Verfahren über die individuelle Klage ausgesetzt bis zur rechtskräftigen Entscheidung oder sonstigen Erledigung der Musterfeststellungsklage, wenn ein Verbraucher die Individualklage vor Bekanntmachung der Angaben zur Musterfeststellungsklage bereits erhoben hatte, anschließend aber seinen Anspruch ebenfalls zum Klageregister der Musterfeststellungsklage anmeldet.

OLG Schleswig, 17 W 3/19

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Regelmäßiger Cannabiskonsum

Nach 9.2.1 der Anlage 4 zur FeV gilt als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, wer regelmäßig Cannabis konsumiert. Es entspricht einer gesicherten, auf rechtsmedizinischen Untersuchungen beruhenden Erkenntnis, dass jedenfalls ab einer Blutserum-Konzentration von 150 ng/ml des THC-Metaboliten THC-COOH von einem regelmäßigen Cannabiskonsum auszugehen ist.

VGH München, 11 CS 18.2605

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Verlust des Rechts auf Mietminderung

Verweigert der Mieter eine ihm vom Vermieter angekündigte Mängelbeseitigung, verliert er das Recht auf Mietminderung. Dies gilt auch, wenn er meint, ihm drohe in gerichtlichen Verfahren über die Berechtigung zur Mietminderung die Vernichtung von Beweismitteln.

BGH, VIII ZR 12/18

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Taschenrechner mit Speicherfunktion

Das OLG Oldenburg hat die Auffassung vertreten, dass ein Taschenrechner während der Fahrt bedient werden darf. Er fällt nicht unter die elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen.

Etwas anders hat das schon das OLG Karlsruhe gesehen, dass einen Laserentfernungsmesser mit Speicherfunktion als elektronisches Gerät im Sinne von § 23 Abs.1a StVG angesehen hat.

Nunmehr entschied das AG Helmstedt, dass die Nutzung eines Taschenrechners mit Speicherfunktion ebenfalls einen Verstoß gegen § 23 Abs.1a StVG darstellt. Die Neufassung dieser Vorschrift diene der Verbesserung der Verkehrssicherheit, es führt aus, dass alle Geräte der Kommunikations-, Informations- und Unterhaltungselektronik erfasst werden, ohne dies auf einzelne Gerätschaften zu reduzieren.

Das Gericht schließt sich der Auffassung des OLG Karlsruhe an und stellt hier auf den internen Speicher des Taschenrechners ab.

AG Helmstedt, 15 OWi 907 Js 66315/18

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