Unfall aufgrund von Wendemanöver

Wendet jemand ein Fahrzeug auf einer Kreuzung und kommt es hierdurch zu einem Unfall mit einem ursprünglich entgegenkommenden Fahrzeug, trifft den Wendenden ein mehrfaches Verschulden. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass sich eine höchste Sorgfaltsanforderung aus § 9 V StVO (besondere Pflichten beim Wenden) ergibt. Auch treffen ihn Sorgfaltspflichtverletzungen in Zusammenhang mit dem vorgenommenen Spurwechsel, da er auf die andere Straßenseite fuhr. Insbesondere handelte es sich bei dem Fahrzeugführer nicht um einen sogenannten Kreuzungsräumer, er bog auch nicht ab.

Den Unfallgegner trifft aber auch ein Verschulden, es liegt ein Verstoß gegen das allgemeine Rücksichtnahmegebot aus § 1 II StVO vor. Hierdurch erhöht sich seine Betriebsgefahr.

Es kam zu einer Haftungsquote von 2/3 zu 1/3 zulasten des Wendenden.

OLG München, 10 U 3765/18

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Kein EU-Haftbefehl durch deutsche Staatsanwaltschaft

Nachdem zwei deutsche Staatsanwaltschaften europäische Haftbefehle ausgestellt hatten, wurde der EuGH im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens von irischen Gerichten angerufen. Der EuGH kommt zu dem Schluss, dass deutsche Staatsanwaltschaften zwar Justizbehörden sind, das Kriterium der Unabhängigkeit aber nicht erfüllen, da sie im Rahmen des Erlasses eines europäischen Haftbefehls unmittelbar oder mittelbar Anordnungen oder Einzelweisungen seitens der Exekutive unterworfen werden können.

EuGH, C-508/18 und C 82/19

Wesentlich folgt der EuGH in seiner Entscheidung der Argumentation des Generalsanwalts. Der deutsche Richterbund hat sich bereits dafür ausgesprochen, die Weisungsbefugnis der Justizminister abzuschaffen.

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Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

Die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft kann gemäß §§ 1386, 1385 Nr.1 BGB verlangt werden, wenn die Ehegatten 3 Jahre getrennt leben. Ein darüber hinausgehendes berechtigtes Interesse ist nicht erforderlich.

BGH, XII ZB 544/18

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Kaufrechtsvermächtnis und Grunderwerbsteuerpflicht

Erwirbt der Vermächtnisnehmer das Recht, von dem Beschwerten den Abschluss eines Kaufvertrages über ein zum Nachlass gehörendes Grundstück zu fordern, unterliegt dieser Erwerb der Grunderwerbsteuer. Eine Steuerbefreiung nach den Bestimmungen über den Erwerb von Todes wegen (§ 3 Nr.2 GrEStG) scheidet aus, da Rechtsgrundlage des Übereignungsanspruchs insoweit der Kaufvertrag und nicht das Vermächtnis ist.

Es muss durch Auslegung ermittelt werden, ob das Vermächtnis einen Anspruch auf Übereignung oder auf Abschluss eines Kaufvertrages gewährt.

BFH, II R 7/16

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Steuerermäßigung bei Unterbringung in einem Pflegeheim

Bei Unterbringung in einem Pflegeheim oder für die Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen kann eine Steuerermäßigung nach § 35a II EStG in Anspruch genommen werden. Hierbei handelt es sich allerdings um eine höchstpersönliche Steuerermäßigung, sie kann also nur von dem Steuerschuldner in Anspruch genommen werden, dem Aufwendungen wegen seiner eigenen Unterbringung oder zu seiner eigenen Pflege erwachsen.

BFH, VI R 19/17

Im entschiedenen Fall hatten Ehegatten für die Mutter Aufwendungen für ein Pflegeheim getragen. Diese konnten nicht bei den Ehegatten steuerlich berücksichtigt werden.

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