Erhöhtes zulässiges Gesamtgewicht

Wird ein Fahrzeug als Zugfahrzeug für einen Wohnwagen verkauft, so liegt ein Sachmangel vor, wenn in der Zulassungsbescheinigung für den Anhängerbetrieb kein erhöhtes zulässiges Gesamtgewicht eingetragen ist. Dies gilt insbesondere, wenn ein solcher Eintrag bei vergleichbaren Fahrzeugen anderer Hersteller vorhanden ist und sich dieses erhöhte Gesamtgewicht im Zugbetrieb auch aus der Betriebsanleitung des Herstellers entnehmen lässt.

OLG Schleswig, 1 U 4/25

Grundsätzlich ist auch der Nachtrag des erhöhten Gesamtgewichts möglich. Im vorliegenden Fall war dies allerdings nicht der Fall, weil sich das erhöhte zulässige Gesamtgewicht nicht aus der Übereinstimmungungsbescheinigung, die die technischen Daten des Fahrzeugs beinhaltet, ergeben hat.

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Führerschein auf Probe

Gegen den Betroffenen wurde rechtskräftig wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 34 km/h ein Bußgeldbescheid erlassen. Dann wurde ein Aufbauseminar angeordnet. Hiergegen ging der Betroffene vor und im Verwaltungsgerichtlichen Verfahren vor, dass er nicht gefahren sei. Dies ist zu spät, die Behörde ist nach § II 2 StVG an die rechtskräftige Entscheidung über die Ordnungswidrigkeit gebunden.

OVG Schleswig, 4 LA 49/26

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Erstattung der Anwaltskosten bei Verfahrenseinstellung

Wird die Akte von der Staatsanwaltschaft zunächst an das falsche Gericht geschickt, anschließend an das richtige Gericht, das dann das Verfahren wegen Verjährung einstellt, sind auch die Auslagen des Betroffenen (Anwaltskosten) zu erstatten. Die Verzögerung ist dem Betroffenen nicht zuzurechnen.

LG Magdeburg, 26 Qs 32/26

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Keine Berücksichtigung des Vorbringens vor der Hauptverhandlung bei einer Abwesenheitsverhandlung

War der Betroffene von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen entbunden, hat aber vor der Hauptverhandlung schriftlich vorgetragen, muss das Gericht entsprechende Anträge zum Gegenstand der Hauptverhandlung machen, sich damit beschäftigen und auch hierüber entscheiden. Ansonsten kann das Recht auf rechtliches Gehör verletzt sein.

OLG Köln, III 1 ORbs 229/26

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Keine Berücksichtigung des Vorbringens vor der Hauptverhandlung

Im Beschlussverfahren nach § 72 OWiG kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs insbesondere dann vorliegen, wenn bestreitende Informationen des Betroffenen (auch schon gegenüber der Behörde) nicht im Beschluss enthalten sind beziehungsweise zu erkennen ist, dass sich das Gericht hiermit nicht auseinandergesetzt hat.

OLG Hamm, 2 ORbs 15/26

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