Betriebsgefahr und der Brand des Fahrzeugs

Bei einem Fahrzeugbrand besteht jedenfalls dann ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang mit der Nutzung, wenn das Fahrzeug ca. 1-2 Stunden nach der letzten Nutzung brennt. Es muss dann auch nicht nachgewiesen werden, wo genau der Brand verursacht wurde. Ausreichend ist der Nachweis der Verursachung im Fahrzeug.

Hiergegen kann sich die Versicherung nur mit dem Beweis wehren, dass der Brand von außen gelegt wurde.

OLG Celle, 14 U 189/20

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Beamtenrechtliches Sterbegeld

Regelmäßig erhalten die Hinterbliebenen eines verstorbenen Beamten Sterbegeld, meistens in Höhe des doppelten der letzten Dienstbezüge bzw. des Ruhegehalts. Diese gezahlte Pauschale ist nicht steuerfrei nach § 3 Nr. 11 EStG.

BFH, VI R 8/19

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Berlin will die Umwandlungssperre nutzen

Im Juni 2021 trat der neue § 250 BauGB in Kraft. Hiernach ist für die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen eine Genehmigung erforderlich, sofern die Gebäude bereits bestehen und die jeweiligen Landesregierungen die entsprechenden Gebiete durch Rechtsverordnung bestimmt haben. Eine Genehmigung ist regelmäßig dann entbehrlich, wenn sich in dem gesamten Gebäude nicht mehr als 5 Wohnungen befinden.

Berlin möchte nun diese Regelung in einer Verordnung für das gesamte Stadtgebiet nutzen.

Auslaufen wird diese Regelung erst Ende 2025.

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Kostenfreie Supercharger-Nutzung und die Abrechnung auf Basis eines Gutachtens

Wird bei einem Unfall ein Elektroauto mit der Möglichkeit der kostenfreien Beladung mit Strom beschädigt und anschließend kein gleichwertiges Ersatzmodell beschafft, obwohl derartige Modelle am Markt verfügbar sind, kann der Entfall der kostenlosen Stromladung nicht geltend gemacht werden, wenn auf Basis eines Gutachtens abgerechnet wird.

LG Kleve, 3 O 554/20

(nicht rechtskräftig, Berufung läuft)

Hier ging es um einen Tesla S 100. Es wurde auf Gutachtenbasis abgerechnet und dann ein anderes Modell von Tesla (allerdings ohne kostenlose Strombetankung) erworben. Dies war nicht gleichwertig,

es hätte Gebrauchtfahrzeuge bei Händlern gegeben, es wäre also kein höheres oder geringeres Schadens- und Kostenrisiko bei dem neuen Fahrzeug gegeben.

Bei Tesla ist die kostenfreie Supercharger-Nutzung an das Fahrzeug gebunden.

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Ausschluss aus einer GbR aus wichtigem Grund

Hier wurde ein Gesellschafter aus einer GbR ausgeschlossen, weil er Zweifel hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Geschäftsvorgängen hatte und sich über einen Steuerberater unmittelbar an das Finanzamt gewandt hat. Eine Abstimmung mit den oder inhaltliche Information der Mitgesellschafter hierüber erfolgte nicht. Auch der von der GbR beauftragte Steuerberater wurde nicht informiert, vielmehr der Entwurf einer Stellungnahme dieses Steuerberaters ebenfalls an die Finanzbehörde weitergeleitet.

Wiederholt haben die Mitgesellschafter ihn aufgefordert, sämtliche Äußerungen und Schreiben an das Finanzamt zur Verfügung zu stellen, dies tat der Gesellschafter nicht. Daraufhin wurde er aus wichtigem Grund ausgeschlossen.

Zu Recht, auch wenn ein Gesellschafter grundsätzlich berechtigt ist, sich hinsichtlich steuerrechtlicher Zweifel an das Finanzamt zu wenden. Hier wurde allerdings durch die Art und Weise des Vorgehens des Gesellschafters das erforderliche Vertrauen zu einer gedeihlichen Zusammenarbeit (auch in sensiblen Angelegenheiten) zerstört, so dass der Ausschluss rechtmäßig war. Insbesondere die Einreichung des noch nicht abgestimmten Entwurfes des Steuerberaters der GbR wurde hierbei zu Grunde gelegt. Es wird dann noch darauf verwiesen, dass für den ausgeschlossenen Gesellschafter auch unter Berücksichtigung seiner steuerrechtlichen Pflichten kein Grund bestand, derartige Interna, die sich noch im Entwurfsstadium befanden, ohne Kenntnis der Mitgesellschafter den Finanzbehörden zur Verfügung zu stellen.

OLG Karlsruhe, 7 U 176/19

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