Umfang des Akteneinsichtsrechts

In einem Bußgeldverfahren erhält die Verteidigung auch Einsicht in die nicht bei den Akten befindlichen weiteren amtlichen Messeunterlagen. Dies gilt auch für eine vollständige Messreihe vom Tattag.

Ansonsten sind die Grundsätze eines fairen Verfahrens verletzt. Vorliegend kam auch nur ein Bußgeld von 80 € in Betracht, sodass die Zulassung der Rechtsbeschwerde nicht sicher gegeben wäre. Insofern hätte der Betroffene auch keine Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung dieser negativen Entscheidung gehabt.

Und gegen die ablehnende Entscheidung des Amtsgerichts auf Überlassung der angeforderten Unterlagen war die Beschwerde zulässig. Der Antrag wurde vor der Verhandlung gestellt und auch vor der Hauptverhandlung vom Amtsgericht zurückgewiesen.

LG Bielefeld, 10 Qs 220/20

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Falsches Knöllchen

Nach § 344 StGB macht sich strafbar, wer als Amtsträger absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen verfolgt. Hier hatte es offenbar ein Mitarbeiter eines Ordnungsamtes zu nötig gehabt, auch falsche Knöllchen auszustellen. Er wurde wegen Verfolgung Unschuldiger verurteilt.

OLG Rostock, 20 RR 28/19

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Mietschuldenübernahme durch Sozialhilfeträger

Wird das Mietverhältnis infolge Zahlungsverzuges sowohl außerordentlich als auch ergänzend ordentlich gekündigt, kommt eine Übernahme der Mietschulden durch den Sozialhilfeträger auch nicht darlehensweise in Betracht. Die außerordentliche Kündigung könnte bei Zahlung der Mietschulden gegebenenfalls in ihrer Wirkung beseitigt werden, die ordentliche Kündigung könnte aber rechtmäßig sein, sodass hier eine Rettung des Mietverhältnisses durch Zahlung nicht erfolgen kann.

Nach § 22 VIII SGB II werden Mietschulden nur übernommen, wenn dies zur nachhaltigen Sicherung der Unterkunft gerechtfertigt ist.

LSG Baden-Württemberg, L 3 AS 520/20

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Vorfahrtsrecht in einem Parkhaus

Auf einem öffentlichen Parkplatz gelten die Vorschriften der StVO. Insoweit gilt auch bei Kreuzungen von Fahrspuren in einem Parkhaus rechts vor links (§ 8 StVO). Etwas anderes könnte in einem Parkhaus gelten, wenn eine Über- / Unterordnung zwischen den beiden Fahrbahnen besteht. Die kann gegeben sein, wenn die Schaffung und Aufrechterhaltung eines quasi fließenden Verkehrs deutlich im Vordergrund steht, während bei der anderen Fahrbahn die Zufahrt zu den einzelnen Parkplätzen wird. Solch eine Über- / Unterordnung bedarf aber deutliche Anhaltspunkte, die auch optisch hervortreten müssen.

OLG München, 10 U 6767/19

Der Verkehrsteilnehmer ist auf klare und einfache angewiesen und muss in erster Linie auf sichtbare Merkmale zurückgreifen, um aus dem erkennbaren Gesamtbild Rückschlüsse darauf ziehen zu können, welche Verkehrsregelung eingreift. Sind also beide Fahrstreifen in etwa gleich ausgestaltet, wird man von der üblichen Vorfahrtsregel rechts vor links ausgehen müssen.

Es verbleibt ein nicht unerhebliches Risiko. Lieber vorsichtig sein und einmal mehr warten…

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Keine betriebliche Übung bei irriger Annahme einer tarifvertraglichen Verpflichtung

Nimmt ein Arbeitgeber fehlerhafterweise an, aus einem Tarifvertrag zur Gewährung von Leistungen an seine Arbeitnehmer verpflichtet zu sein, wird auch durch wiederholte Leistung keine betriebliche Übung begründet. Die Arbeitnehmer haben also keinen Anspruch auf erneute Leistung.

In einem solchen Fall liegt nämlich die erforderliche positive Kenntnis einer anderweitig fehlenden Verpflichtung zur Leistung nicht vor.

BAG, 5 AR 189/18

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