Für Zeiten des unbezahlten Sonderurlaubs (hier die Pflege von Angehörigen) besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf bezahlten Erholungsurlaub.
BAG, 9 AZR 406/17
Für Zeiten des unbezahlten Sonderurlaubs (hier die Pflege von Angehörigen) besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf bezahlten Erholungsurlaub.
BAG, 9 AZR 406/17
Auch wenn ein Fahrer sich etwaige Verkehrsregelungen nicht dauerhaft einprägen muss, wenn er seine Fahrt (länger) unterbricht, gelten die entsprechenden Verkehrsschilder trotzdem weiter. Unterbricht der Fahrer seine Fahrt im Rahmen eines einheitlichen Geschehens (Be- und Entladen) nur kurz, muss ihm bewusst sein, dass die Regelung durch das Schild besteht. Dies gilt sogar, wenn er ca. 200m weiter wieder auf die Straße auffährt.
OLG Oldenburg, 2 Ss (OWi) 10/19
Die Klägerin fuhr mit einem Fahrrad (Fahrzeug) im Straßenverkehr mit einer BAK von mehr als 1,6 Promille. Hierauf forderte die Verkehrsbehörde eine MPU, die von der Klägerin nicht vorgelegt wurde. Daraufhin wurde ihr auch die Teilnahme am Straßenverkehr mit erlaubnisfreien Fahrzeugen (beispielsweise mit einem Fahrrad) aufgrund mangelnder Eignung untersagt. Hiergegen ging die Klägerin vor, allerdings ohne Erfolg. Die Anwendung der entsprechenden Regelungen der FEV ist auch gegenüber Personen gerechtfertigt, die lediglich mit Fahrzeugen am Straßenverkehr teilnehmen, für die es keine Fahrerlaubnis bedarf. Auch ist die MPU-Anordnung gegenüber betrunkenen Fahrradfahrern problemlos möglich.
VG Augsburg, AU 7 K 18.1240
Bei dem Messgerät ESO 3.0 wird derzeit diskutiert, ob eine Beeinflussung durch LED-Scheinwerfer möglich ist. Hierüber gibt es auch eine Veröffentlichung der VUT-Sachverständigenorganisation. Diese Diskussion wird für Polican derzeit nicht geführt, ist insoweit also nicht beachtlich. Und dann nimmt das Gericht an, dass die Rohmessdaten der Messung in der XML-Datei abgespeichert werden. Insoweit könnten die Grundsätze der Entscheidung des saarländischen Verfassungsgerichtshofes zu dem Messgerät TraffiStar S 350 nicht auf diese Messung übertragen werden.
OLG Koblenz, 3 OWi 6 SsBs 147/19
Anmerkung des Verfassers: Gerade die Auffassung zu den Rohmessdaten ist fehlerhaft. Dies hat die PTB in einer Veröffentlichung vom 2. November 2017 bestätigt, in der XML-Datei werden lediglich als Hilfsgrößen die Koordinaten von einzelnen Messpunkten abgespeichert, das Gerät ermittelt die Geschwindigkeit aber dadurch, dass in dichter Abfolge die Position des Fahrzeugs bestimmt und durch deren zeitliche Änderung die Geschwindigkeit ermittelt wird. Die PTB weist insoweit darauf hin, dass der aus den Daten der XML-Datei ermittelte Geschwindigkeitswert prinzipiell nicht geeignet ist, den geeichten Messwert in Zweifel zu ziehen. Insoweit sei die XML-Datei ausschließlich dazu geeignet, eine Plausibilitätsprüfung durchzuführen.
Immer wieder sieht man Anhänger, die längere Zeit auf der Straße abgestellt werden. Nach § 12 Abs. 3b StVO dürfen Anhänger, die nicht mit einem Zugfahrzeug verbunden sind, nicht länger als 2 Wochen geparkt werden. Dies gilt natürlich nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkflächen, dort ilht die jeweilige Begrenzung.
Werden Anhänger mit Werbeaufdruck rein zu Werbezwecken abgestellt, bedarf es hierfür einer Sondernutzungsgenehmigung.