Kein „unendliches“ Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistung

Wenn ein Vertrag über Finanzdienstleistungen mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung abgeschlossen wurde, konnte der Verbraucher bisher quasi ewig den Widerruf ausüben. Nunmehr entschied der EuGH, dass auch im Fernabsatz ein Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt wird.

EuGH, C-143/18

Im vorliegenden Fall sollte ein Darlehensvertrag fast 9 Jahre nach seinem Abschluss widerrufen werden.

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Morphingabe an Sterbenden

Die Verabreichung von Morphin zur Schmerzbekämpfung bei einem Sterbenden durch eine Pflegekraft kann auch dann durch eine ausdrücklich erklärte oder mutmaßliche Einwilligung des Patienten gerechtfertigt sein, wenn sie nicht der ärztlichen Verordnung entspricht. Ein zugleich vorliegender Verstoß gegen § 29 I Nr.6 b BtMG steht dem nicht zwingend entgegen.

BGH, 2 StR 325/17

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Halterhaftung für Verfahrenskosten

Wenn aufgrund äußerer Umstände (hier Übermittlungssperre für Halterdaten für einen Kriminalbeamten) erst sehr spät der Halter zu einem Verstoß angehört wird, geht dies nicht zu seinen Lasten. Mit zunehmendem Zeitablauf kann nicht mehr erwartet werden, dass sich der Halter daran erinnert, wer damals gefahren ist. Hierbei wird meistens eine Grenze von 2 Wochen angenommen. Bei einer Auskunftssperre kann diese Grenze länger sein, hierüber hat jedoch das erstinstanzliche Amtsgericht zu entscheiden.

Saarländische Verfassungsgerichtshof, Lv 3/19

Es bleibt also dabei, dass die Behörde den Halter relativ zeitnah anhören muss. Dies gilt zumindest für Privatfahrzeuge, bei Firmenfahrzeugen besteht eine gesteigerte Obliegenheit, für eine Dokumentation zu sorgen, aus der sich der Fahrer herleiten lässt.

Und dann gab es da noch eine extrem negative Entscheidung. Das AG Dortmund meint, dass § 25a StVG auch im gerichtlichen Verfahren gilt. Hier wurde der Halter vom Vorwurf eines Parkverstoßes freigesprochen, hatte aber die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen (Anwaltskosten) selbst zu tragen.

AG Dortmund, 729 OWi 254 Js 863/19

Mit dieser Entscheidung wird es für Halter zumindest unattraktiv, es auf ein gerichtliches Verfahren ankommen zu lassen. Die Kosten eines Verwarnungsgeldes oder die vorgerichtlichen Kosten der Halterhaftung sind deutlich geringer.

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Kein Anspruch auf die Rohmessdaten

Anders als der saarländische Verfassungsgerichtshof meint das OLG Köln, dass der Grundsatz des fairen Verfahrens nicht verletzt ist, wenn der Betroffene das Messergebnis mangels gespeicherter Rohmessdaten nicht sachverständig überprüfen lassen kann. In der Entscheidung wird auf eine intensive, sich in der Regel über mehrere 100 Stunden erstreckende Bauartprüfung bei der PTB hingewiesen. Es wird wieder erklärt, dass es sich bei der Zulassung um ein sogenanntes antizipiertes Sachverständigengutachten handelt. Etwaige Ungenauigkeiten oder Ungewissheiten werden durch die großzügig bemessene Verkehrsfehlertoleranz ausgeglichen. In Massenverfahren (wie Ordnungswidrigkeitenverfahren) käme eine Einzelfallüberprüfung nicht in Betracht.

Eine Einzelfallüberprüfung aufgrund eines Privatgutachtens kommt nur in Betracht, wenn der beauftragte Sachverständige darlegt, dass er über überlegene Erkenntnismöglichkeiten verfügt.

Auch wird darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung selbstverständlich lediglich Verfahren betrifft, bei denen von vornherein keine Daten gespeichert werden.

OLG Köln, III 1 RBs 362/19

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Nettolohnvereinbarung und Steuerberatungskosten

Wenn ein Arbeitgeber mit seinem Arbeitnehmer unter Abtretung der Steuererstattungsansprüche eine Nettolohnvereinbarung abgeschlossen hat, stellen die Steuerberatungskosten, die der Arbeitgeber für die Einkommensteuererklärungen des Arbeitnehmers trägt, keinen Arbeitslohn dar. Sie unterfallen nicht der Lohnsteuer.

BFH, VI R 28/17

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