Eingescannte Unterschrift reicht nicht

Wenn ein Rechtsanwalt für einen Mandanten eine Rechtsbeschwerde einlegen will, muss er den entsprechenden Schriftsatz eigenhändig unterzeichnen. Hierdurch zeigt er, die volle Verantwortung für den Inhalt übernehmen zu wollen.

Eine eingescannte Unterschrift unter dem Schriftsatz, die vom Computer ausgedruckt wird, reicht hierfür nicht. Die Regelungen des elektronischen Rechtsverkehrs, die besondere Vorkehrungen zur Authentifizierung des Verfassers vorsehen, gelten bei eingescannten Unterschriften nicht.Die Rechtsbeschwerde wurde zurückgewiesen.
OLG Jena, 1 OLG 121 SsBS 30/18

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Keine Zustellung beim Anwalt ohne schriftliche Vollmacht

Die Zustellung des Bußgeldbescheides bewirkt die Unterbrechung der Verjährung. Aber nur, wenn formell wirksam zugestellt wurde. Und dies kann nicht beim Verteidiger geschehen, der keine schriftliche Vollmacht zur Akte reicht. Allein aus dessen Tätigkeit im Verfahren kann nicht auf eine rechtsgeschäftlich erteilte Zustellvollmacht geschlossen werden.

Eine Heilung könnte nur erfolgen, wenn der tatsächliche Zugang beim Betroffenen nachgewiesen wird.

LG Kleve, 111 Qs-309 Js OWi 481/18-7/19

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Haftung bei Überfahren der durchgezogenen Linie

Eine durchgezogene Linie schützt den Gegenverkehr, dieser darf darauf vertrauen, dass sie nicht überfahren wird. Passiert dies dennoch und kommt es zu einem Unfall mit einem Fahrzeug, dass aus einer untergeordneten Nebenstraße (Vorfahrt beachten) einfährt, kommt eine hälftige Haftungsverteilung in Betracht.

OLG München, 10 U 2655/18

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Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen

Die Europäische Kommission bestätigte im Sommer 2018 die Vereinbarkeit von § 3a EstG mit dem europäischen Beihilferecht. Der entsprechende Vorbehalt wurde am 11.12.2018 aufgehoben. Nach § 52 IVa 1 EstG findet die Steuerfreiheit rückwirkend Anwendung auf Fälle, in denen Schulden ganz oder teilweise nach dem 08.02.2017 erlassen worden sind.

Es müssen aber Sanierungsbedürftigkeit und -fähigkeit sowie die Eignung der Maßnahme und die Sanierungsabsicht des Gläubigers nachgewiesen sein.

Und es werden Verlustvorträge angerechnet, § 3a III EstG.

Die Steuerfreiheit gilt gem. § 7b GewStG auch für die Gewerbesteuer.

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Kein Geld für die MPU

Fehlende finanzielle Mittel stellen keinen Grund dar, von der Anordnung der MPU abzusehen.

VGH München, 11 C 18.2646

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