Mindestlohn bei dauerhafter Nachtarbeit

Die Übergangsregelung für Zeitungszusteller bis zum 31.12.2017 ist verfassungsgemäß. Erfolgt die Zustellung aber dauerhaft in Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, hat der Zusteller Anspruch auf einen Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 30 % des ihm zustehenden Mindestlohns, sofern keine höhere Vergütung vereinbart ist.

BAG, 5 AZR 25/17

 

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Bindungswirkung ausländischer Strafurteile im Disziplinarverfahren

Auch ausländische Strafurteile entfalten nach § 57 I BDG Bindungswirkung. Sie enthält nur, wenn die strafgerichtlichen Feststellungen offenkundig unrichtig sind. Dies kann auch der Fall sein, wenn in den Strafverfahren rechtsstaatlichen Mindeststandards nicht eingehalten wurden.

BVerwG, 2 C 59/16

 

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Sozialversicherungsrechtlicher Status von Geschäftsführern

Fremdgeschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer ohne Mindestkapitalbeteiligung von 50 % oder umfassende Sperrminorität gelten als abhängig beschäftigt. Außerhalb des Gesellschaftsvertrages vorgenommene Abreden über die Stimmverteilung haben für die sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung keine Bedeutung.

BSG, B 12 KR 13/17 R

 

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Zustellungen an den Verteidiger

Grundsätzlich kann gemäß § 51 III OWiG an den Verteidiger zugestellt werden, wenn sich eine schriftliche Vollmacht bei den Akten befindet. Ist dies nicht der Fall, muss eine Empfangslegitimation des Verteidigers nachgewiesen werden. Zwar kann eine solche Vollmacht auch formlos erteilt werden, diese muss aber explizit auch die Bevollmächtigung enthalten, dass Zustellungen an den Verteidiger erfolgen können. Allein das Auftreten in einer Hauptverhandlung ist als Nachweis einer solchen Empfangsvollmacht nicht ausreichend. Auch die schriftliche Versicherung der Bevollmächtigung durch den Anwalt reicht nicht aus, denn dieser anwaltliche Versicherung umfasst zunächst einmal nachweisbar nur die Bevollmächtigung hinsichtlich der vom Verteidiger vorgenommenen Verteidigungshandlungen. Da eine Zustellungsvollmacht hingegen passiven Charakter hat, erfolgt mit der Verteidigungsanzeige keine Versicherung der Empfangsvollmacht. Diese müsste dur h den Verteidiger ausdrücklich versichert werden.

Insoweit wird darauf verwiesen, dass die entsprechenden Regelungen in §§ 145a I StPO, 51 III OWiG auch nahelegen, dass auch ein rechtsgeschäftlich bevollmächtigter Verteidiger über keine Zustellungsvollmacht verfügen könnte. Ansonsten wären diese Regelungen nämlich überflüssig.

OLG Celle, 3 Ss (OWi) 157/18

 

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Keine Fahreignung schon bei einmaliger Fahrt unter Cannabiseinfluss

Die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen entfällt bereits nach einer einzelnen Fahrt unter Cannabiseinfluss ab einem THC-Wert von 1,0 ng/ml im Blutserum. Hieran ändert auch nichts, dass die Grenzwertkommission eine Anhebung der Grenze empfohlen hat. Es entspricht weiterhin dem Stand der Wissenschaft, dass bereits ab einer Konzentration von 1,0 ng/ml eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit besteht.

OVG Schleswig Holstein, 4 MB 45/18

 

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