Gewährleistungsrechte, wenn die Höchstgeschwindigkeit nicht erreicht wird

Ein Sachmangel liegt erst dann vor, wenn die tatsächlich erreichbare Höchstgeschwindigkeit die in den Fahrzeugpapieren angegebene Höchstgeschwindigkeit um mehr als 5 % unterschreitet. Ansonsten ist die Erheblichkeitsschwelle nicht erreicht.

OLG Köln, 19 U 40/17

 

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Straßenverkehrsgefährdung durch rücksichtsloses Überholen

Nimmt der überholende Fahrer an, vor ihm liege ein langes gerades Straßenstück, so dass er überholen könne, kann nicht ohne weiteres auf Rücksichtslosigkeit geschlossen werden, wenn tatsächlich eine leichte Rechtskurve mit einer anschließenden unübersichtlichen Linkskurve folgt. Auch wenn es während des Überholvorgangs zu einem Unfall kommt und der überholende Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit deutlich überschritten hat, liegt ein Augenblicksversagen nahe. Allein aus den äußeren Umständen kann nicht auf ein rücksichtsloses Verhalten geschlossen werden, auch wenn er eigentlich die Strecke aufgrund früherer Fahrten gut kannte.

Insoweit setzt § 315c StGB eben nicht nur ein grob verkehrswidriges Verhalten voraus, durch das Tatbestandsmerkmal der Rücksichtslosigkeit ist dieser Straftatbestand auf Verkehrsverstöße begrenzt, die sowohl objektiv als auch subjektiv aus der Masse der im Straßenverkehr begangenen Zuwiderhandlungen herausragen. Insoweit ist eine üble Verkehrsgesinnung notwendig, bei einem gefährlichen Verstoß gegen Straßenverkehrspflichten müssen dem Täter nicht nur die die Gefährlichkeit begründenden Umstände bekannt, ihm muss auch die Gefährlichkeit bewusst gewesen sein.

OLG Stuttgart, 3 Rv 25 Ss 606/17

 

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Sofortiges Abschleppen eines noch angemeldeten, aber von Amts wegen stillgelegten Kraftfahrzeugs

Wird ein Kraftfahrzeug von Amts wegen stillgelegt, ist aber noch angemeldet, darf es nicht sofort vom Seitenstreifen einer Straße abgeschleppt werden. Im entschiedenen Fall hatten Polizeibeamte die Nummernschilder entwertet und zugleich einen Aufkleber angebracht, dass das Kraftfahrzeug binnen einer bestimmten Frist aus dem öffentlichen Straßenraum zu entfernen sei. Dieser Aufforderung kam der Halter nicht nach. Anschließend hat die Stadt Düsseldorf das Auto abschleppen lassen und möchte hierfür die Kosten in Höhe von 175 € erstattet bekommen. Die Klage hat keinen Erfolg.

Begründet wird das Urteil damit, dass die Stadt Düsseldorf anhand der Kennzeichen zunächst den vorrangig verantwortlichen Halter als Adressat einer Ordnungsverfügung hätte ermitteln und in Anspruch nehmen können. Ein Sofortvollzug ist nur in Ausnahmefällen bei außergewöhnlicher Dringlichkeit zulässig. Hiergegen spricht, dass die Stadt Düsseldorf zunächst auch die Frist abgewartet hatte, die die Polizeibeamten am Fahrzeug mitgeteilt hatten. Eine Verwaltungspraxis, die pauschal alle Fälle der Beseitigung nicht zugelassener Kraftfahrzeuge im sogenannten Sofortvollzug vornimmt, steht mit dem Ausnahmecharakter in Widerspruch. Präventive Erwägungen, beispielsweise eine negative Vorbildwirkung oder die Gefahr von Diebstahl und Vandalismus, können nicht herangezogen werden.

OVG Nordrhein-Westfalen, 5 A 1467/16

 

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Keine kostenlose Toilettenbenutzung an Raststätten an der Autobahn

Die Bundesländer müssen Autofahrern nicht ermöglichen, an Autobahnraststätten kostenlos die Toilette zu benutzen. Wer nicht bezahlen will, muss dann halt die kostenlosen Parkplatz-Toiletten nutzen.

An Autobahnraststätten ist es bundesweit üblich, 0,70 € für die Toilettenbenutzung bezahlen zu müssen. Hierfür gibt es einen Wertbon von 0,50 €, der an den Raststätten eingelöst werden kann. Hiergegen klagte ein Autofahrer, verlor diese Klage aber.

Das Gericht wies auch darauf hin, dass sich eine solche Klage eher gegen den Bund richten müsste, da dieser die Raststätten-Konzessionen nach bundeseinheitlichen Bedingungen vergeben würde.

VG Koblenz, 5 K 1284/16

 

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Straftat gegen den Ehepartner und Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Eine versuchte gefährliche Körperverletzung gegenüber dem Ehepartner, die zu einer strafrechtlichen Verurteilung zu 60 Tagessätzen geführt hat, rechtfertigt für sich alleine betrachtet keinen Ausschluss des Versorgungsausgleichs.

OLG Brandenburg, 9 UF 63/16

 

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