Betreuungskosten kein Mehrbedarf des Kindes

Wenn ein Kind durch Dritte lediglich aufgrund der Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils betreut wird, stellen die hierfür aufgewandten Kosten keinen Mehrbedarf des Kindes dar. Sie können lediglich als berufsbedingte Aufwendungen des betreuenden Elternteils im Rahmen des Unterhaltsrechts Berücksichtigung finden.

BGH, XII ZB 55/17

 

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Anscheinsbeweis zulasten des stark alkoholisierten Fußgängers

Bei einer BAK ab 2,0 Promille besteht ein Anscheinsbeweis dafür, dass die alkoholbedingte Verkehrsuntüchtigkeiit des Fußgängers ursächlich für einen Unfall geworden ist.

OLG Jena, 1 U 540/16

 

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Schweigen in der Hauptverhandlung ist erlaubt

Natürlich darf ein Angeklagter in der Hauptverhandlung schweigen. Dies darf nicht zu seinem Nachteil ausgelegt werden, auch nicht bei der Strafzumessung.

Im entschiedenen Fall hob der BGH ein Urteil auf, mit dem der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden war. Begründet wurde dies vom LG u.a. damit, dass der Angeklagte in der Hauptverhandlung das Unrecht seines Handelns nicht eingesehen habe und auch keine Reue zeigte. Das hielt der Prüfung durch den BGH nicht stand, es stand dem Angeklagten frei, ob er sich äußern wollte. Schweigt er, darf dies nicht zu seinem Nachteil gewertet werden.

BGH, 2 StR 334/17

Merksatz: Wer schweigt, kann auch keine Reue oder Mitgefühl mit dem Geschädigten zeigen und auch das Unrecht der Tat nicht einsehen und diese Einsicht zeigen. Ist logisch, ansonsten würde ja das Schweigen konterkariert. Oder sollte er sagen: Also wenn ich das getan hätte, täte es mir jetzt Leid?!?

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Beharrliche Pflichtverletzung führt nicht immer zu Fahrverbot

Nach § 4 Abs.II BKatV liegt u.a. ein beharrlicher Pflichtenversroß vor, wenn wegen eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 26 km/h eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde und innerhalb eines Jahres eine weitere Überschreitung von mind. 26 km/h erfolgt. Dies gilt aber nicht zwigend, wenn die erste Überschreitung auf einem sog. Augenblicksversagen beruhte. Meint zumindest das AG Niebüll, erhöhte aber die Geldbuße.

6 OWi 110 Js 15152/16

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Beim Rotlichtverstoß kommt es auf die Haltelinie an

Die Dauer eines Rotlichtverstoßes (über 1 Sekunde liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor – da droht ein Fahrverbot) muss an der Haltelinie bestimmt werden. Wird ein Messgerät mit Induktionsschleifen (z.B. Traffipax Traffiphot) verwendet, muss eine Rückrechnung auf diesen Moment erfolgen.

OLG Düsseldorf, IV – 1 RBs 264/16

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