Einstellung, wenn die Behörde nicht alle Bilder der gesamten Messreihe rausgibt

Schon an die Verteidigung wurde die Bilder der Messreihe nicht herausgegeben. Dann bestellte das Gericht einen Sachverständigen, auch dieser erhielt von der Behörde die Fotos der gesamten Messreihe nicht. Daraufhin wurde das Verfahren eingestellt.

AG Tettnang, 5 OWi 33 Js 7909/22

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Amphetamin – Führerschein weg

Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist gerechtfertigt, wenn einmalig sogenannte harte Drogen (hier: Amphetamin) nachgewiesen worden sind oder der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Drogen eingeräumt hat. Dann braucht die Behörde auch keine Zeit mehr einzuräumen, das Gegenteil zu beweisen.

BayVGH, 11 CS 22.1504

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Kein Ersatz künftiger Ladekosten beim Tesla

Wenn der Geschädigte einen wirtschaftlichen Totalschaden fiktiv (also nach Gutachten) abrechnet, wird die kostenfreie Lademöglichkeit, die bei früher verkauften Pkw der Marke Tesla gegeben war, nicht als weiterer Schaden ersetzt. Auch die nunmehr entstehenden Kosten für die entgeltliche Ladung der Batterien kann nicht geltend gemacht werden.

OLG Düsseldorf, 1 U 109/21

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Falschparker dürfen von Privatpersonen fotografiert werden

Wer einen Falschparker anzeigen will und dazu das Fahrzeug fotografiert, um das Foto bei der Polizei einzureichen, darf dies tun. Es nicht an DSGVO – Verstoß vor. Der Anzeigeerstatten muss auch nicht persönlich betroffen sein.

VG Ansbach, 14 K 22.00468

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Entnahme aus Betriebsvermögen ist keine Anschaffung

Es ging um die Frage, ob Modernisierungsaufwendungen in zeitlichen Zusammenhang mit der Entnahme einer Wohnung aus dem Betriebsvermögen und Überführung in das Privavermögen anschaffungsnahe Aufwendungen sind (dann nur AfA, kein Sofortabzug) oder nicht. Die Wohnung war auch vor der Entnahme bereits dauerhaft vermietet. Insofern hat der BFH festgestellt, dass die Entnahme keinen Anschaffungsvorgang i.S.v. § 6 I Nr.1a EStG darstellt, etwaige Modernisierungsmaßnahmen somit sofort abzugsfähig sein könnten.
Die Sache muss erneut verhandelt werden, da noch geprüft werden muss, ob es sich bei den Aufwendungen um Herstellungskosten im Sinne von § 255 II S.1 HGB handeln könnte (dann gibt es auch nur AfA).

BFH, IX R 7/21

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