Kosten für alternative Heilmethoden steuerlich absetzbar

Ein Steuerpflichtiger kann die Kosten für eine wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethode auch dann als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen, wenn er zum Nachweis der Erforderlichkeit der Behandlung nur eine kurze Stellungnahme des Amtsarztes und kein ausführliches Gutachten vorlegt. Im entschiedenen Fall ging es um Kosten von 16.800 € in einem Naturheilzentrum, dass von einer Kinderärztin empfohlen worden war. Der zuständige Amtsarzt vermerkte auf diesem Attest, dass die Angaben amtsärztlich bestätigt werden.

Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass der Nachweis der Erforderlichkeit bzw. Zwangsläufigkeit bei dieser wissenschaftlich nicht anerkannten Methode nach § 64 EStDV in qualifizierter Form geführt werden müsse. Diese Anforderung sah das Finanzgericht aber als erfüllt. Auch wenn im Wortlaut von einem amtsärztlichen Gutachten gesprochen wird, war die Bestätigung vorliegend ausreichend. Insoweit stellte das Finanzgericht darauf ab, dass auch der medizinische Dienst der Krankenkasse durch entsprechende Bestätigung eine derartige Bescheinigung ausstellen könne. Insoweit könne an das Gutachten des Amtsarztes in Bezug auf Form und Inhalt keine höhere Anforderung gestellt werden.

FG Rheinland-Pfalz, 1 K 1480/16 iority

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Fiktive Mängelbeseitigungskosten bei Grundstückskaufvertrag

Bei einem Grundstückskaufvertrag kann der Käufer fiktive Mängelbeseitigungskosten geltend machen. Die entgegenstehende Rechtsprechung des BGH zum Werkvertragsrecht findet keine Anwendung.

OLG Düsseldorf, I-24 U 194/17

Anmerkung: Das LG Darmstadt hatte nach einem Verkehrsunfall eine andere Meinung vertreten.

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Auch beim Fahrrad gilt die 130%-Grenze

Wird bei einem Unfall ein Fahrrad beschädigt, kann auch hier Ersatz der Reparaturkosten nur bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes gefordert werden. Es ist dem Geschädigten zuzumuten, ein gebrauchtes Rennrad mit Karbonrahmen zu erwerben, auch wenn er keine Kenntnis über etwaige Vorschäden des Ersatzrades hat. Das gleiche Risiko trifft auch den Käufer eines ersatzweise angeschafften Kraftfahrzeugs.

OLG München, 10 U 1885/18 d0 Lis

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Verlängerung von BAföG

Nach § 15 III Nr.1 BAföG kann die Förderung über die durch die Regelstudienzeit begrenzte Förderungshöchstdauer verlängert werden, wenn ausbildungsbezogene Gründe vorliegen, die entweder objektiv durch äußere Umstände des Ausbildungsganges begründet sind, oder aber durch subjektive Gründe, die die Fähigkeit des Auszubildenden betreffen. Erkrankungen naher Angehöriger gehören nicht hierzu. Derartige Schicksalsschläge treffen viele Menschen und sind von ihnen zu bewältigen. Selbst erhöhter Pflegebedarf des Angehörigen begründet keinen solchen Umstand, hier ist eine Unterbrechung der Ausbildung zumutbar.

OVG Saarlouis, 2 A 11/18 cks

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Nachbesserungsfrist bei Softwaremangel

Will der Käufer eines vom Softwareskandal betroffenen PKW vom Kaufvertrag zurücktreten, muss er den Verkäufer zunächst zur Nachbesserung auffordern. Allein das Verlangen zur Nachlieferung eines neuen Fahrzeugs reicht hierfür nicht aus. Nachbesserung muss ermöglicht werden, auch in Form des Software-Updates. Eine Verweigerung dieser Nachbesserung wegen Furcht vor Scheitern oder hierdurch anderweitig auftretender Mängel ist unzulässig, der Verkäufer hat das Recht auf zwei Nachbesserungsversuche. Das Risiko des Scheiterns des ersten Versuchs (mit dann erneutem Versuch) trifft nach § 440 S.2 BGB den Käufer.

OLG Frankfurt, 25 U 17/18 dlocked0 Lis

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