Pedelec ist Fahrrad

Bei einem Pedelec handelt es sich verkehrsrechtlich um ein Fahrrad, wenn der Motor ausschließlich unterstützen arbeitet und die maximale Geschwindigkeit auf 25 km/h begrenzt ist.

Wer an einem den Seitenstreifen fahrenden Pedelec vorbeifährt, überholt nicht im Sinne von § 5 StVO. Dieser Vorgang wird auch nicht zu einem Überholvorgang im Sinne dieser Vorschrift, wenn der langsamere Verkehrsteilnehmer seine Fahrspur wechselt. Wechselt ein älterer Verkehrsteilnehmer aus plötzlicher Sorglosigkeit (die nicht mit seinem Alter und einer dadurch bedingten Unfähigkeit der Reaktion auf Verkehrssituationen zu tun haben darf) ohne Beachtung des nachfolgenden Verkehrs vom Radweg auf die Fahrspur, liegt bei einer Kollision kein Verstoß des PKW-Fahrers gegen § 3 IIa StVO (gesteigerte Rücksichtnahme auf Kinder, hilfsbedürftige und ältere Menschen) vor.

OLG Hamm, 7 U 5/18)

 

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht, Zivilrecht | Schreib einen Kommentar

Verlesung von Zeugenaussagen im Bußgeldverfahren

Sollen Zeugenaussagen verlesen werden, ist die Zustimmung des Betroffenen bzw. seines Verteidigers (soweit sie in der Haupthandlung anwesend sind) erforderlich. Dies gilt zumindest für schriftliche Zeugenaussagen, die nicht von Ermittlungsbeamten stammen.

OLG Bamberg, 3 Ss OWi 1842/17

 

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht | Schreib einen Kommentar

Keine kostenlose Toilettennutzung an der Autobahn

Das VG Koblenz hatte entschieden, dass es keinen Anspruch auf kostenlose Toilettennutzung an der Autobahn gibt. Dies wurde jetzt vom OVG Koblenz bestätigt. Das OVG weist darauf hin, dass neben den 28 Betrieben an der Autobahn, die kostenpflichtige Toiletten vorhalten, an 11 Betrieben die Möglichkeit einer kostenfreien Toilettennutzung besteht, ebenso an 43 unbewirtschafteten Rastanlagen.

OVG Koblenz, 1 A 10022/18.OVG

 

Veröffentlicht unter Verwaltungsrecht | Schreib einen Kommentar

Keine ehebedingten Nachteile bei Versorgung

Erfolgt durch die Unterbrechung der Erwerbstätigkeit während der Ehe ein geringerer Aufbau von Rentenanwartschaften, stellt dies keinen ehebedingten Nachteil dar, wenn für diese Zeit ein Versorgungsausgleich stattgefunden hat. In diesem Fall werden die Nachteile nämlich von beiden Eheleuten getragen. Auch wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte nachehelich geringere Versorgungsanrechte erwirbt, als dies bei hinweggedachter Ehe der Fall wäre, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Ausgleich stattgefunden hat, wenn er für diese Zeit Altersvorsorgeunterhalt zugesprochen bekam oder erlangen kann.

BGH, XII ZB 122/17

 

Veröffentlicht unter Familienrecht | Schreib einen Kommentar

Nichtigkeit eines Einziehungsbeschlusses

Beschließt eine Gesellschaft die Einziehung eines Geschäftsanteils, ist dieser Beschluss nichtig, wenn die Gesellschaft nicht über ausreichend freies Vermögen verfügt, um das Einziehungsentgelt zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn die Gesellschaft über stille Reserven verfügt, deren Auflösung ihr die Bezahlung des Einziehungsentgelts ermöglichen würde.

BGH, II ZR 65/16

 

Veröffentlicht unter Handels- und Gesellschaftsrecht | Schreib einen Kommentar