Falsche Schadensschilderung führt zu Leistungsfreiheit

Behauptet der Versicherungsnehmer als Unfallursache in der Vollkaskoversicherung ein Ausweichmanöver vor einem entgegenkommenden PKW, um eine Kollision zu vermeiden, und stellt sich dies aufgrund eines Sachverständigengutachtens als unwahr heraus, wird die Vollkaskoversicherung wegen einer arglistigen Obliegenheitsverletzung leistungsfrei.

LG Münster, 015 S 13/17

 

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Unleserliche Unterschrift eines Richters

Die Unterschrift des Richters unter einem Urteil muss die Identität des Unterschreibenden durch einen individuellen Schriftzug zum Ausdruck bringen. Ein Namenskürzel reicht nicht aus. Es müssen charakteristische Merkmale einer Unterschrift mit vollem Namen vorliegen, die zumindest eine Nachahmung erschweren. Die Unterschrift muss zwar nicht vollständig lesbar sein, erforderlich ist allerdings, dass jemand, der den Namen des Unterzeichnenden und dessen Unterschrift kennt, den Namen aus dem Schriftzug herauslesen kann.

Im entschiedenen Fall bestand die Unterschrift lediglich aus einem großen geschwungenen „W“. Einzelne Buchstaben waren nicht zu erkennen, der Name der Richterin beginnt allerdings mit „A“. Es fehlt vollständig an einer irgendwie gearteten Ähnlichkeit mit auch nur einem einzigen Buchstaben im Namen der Richterin.

Das Urteil wurde auf die Sachrüge hin aufgehoben und zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.

OLG Frankfurt, 2 Ss-OWi 1337/17

 

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Eheverträge in der Missbrauchskontrolle

Eheverträge können unter dem Gesichtspunkt einer Missbrauchskontrolle angepasst werden. Dies geht allerdings nur, wenn ehebedingte Nachteile vorhanden sind und nicht anderweitig kompensiert wurden. Eine Belastung aus dem Ehevertrag soll aber nicht grundsätzlich durch gerichtliche Überprüfung zusätzliche Vorteile gewähren und den Ehepartner besser stellen, als hätte es die Ehe und die mit der ehelichen Rollenverteilung einhergehende Disposition über Art und Umfang der Erwerbstätigkeit nicht gegeben.

Die Herabsetzung eines Ausgleichsanspruchs aus Zugewinnausgleich unter dem Gesichtspunkt einer Unterhaltsüberzahlung kommt nicht in Betracht, wenn es eine gerichtliche Unterhaltsentscheidung gibt, die mittlerweile Rechtskraft erlangt hat. Eine Durchbrechung der Rechtskraft nach § 826 BGB wegen vorsätzlich sittenwidriger Ausnutzung eines als unrichtig erkannten Titels bleibt aber möglich. Sofern allerdings der Ausgleichspflichtige wegen einer unerlaubten Handlung des Berechtigten trotz der rechtskräftigen Unterhaltsentscheidung ausnahmsweise Schadensersatz wegen der vom Gericht zu Unrecht bestimmten Unterhaltshöhe verlangen kann, kann er diese Forderung beziffern und damit gegen den Zugewinnausgleichsanspruch aufrechnen.

BGH, XII ZB 84/17

 

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Schmiergeldzahlungen und Schadensersatz

Wenn es aufgrund von Schmiergeldzahlungen zu überhöhten Rechnungen und Bezahlungen kommt, kann ein Schadensersatzanspruch gegeben sein. Der Kläger, der sich hierauf beruft, genügt seiner Darlegungslast, wenn er ausreichend Anhaltspunkte für den Abschluss einer derartigen Vereinbarung darlegt. Tief gehende Detailkenntnisse können von ihm nicht verlangt werden, auch nicht mit der Begründung, er müsse sich die Kenntnis des Bevollmächtigten zurechnen lassen.

Wenn ausreichend Anhaltspunkte für eine Schmiergeldabrede vorliegen, trägt der Beklagte die sekundäre Darlegungslast für das Gegenteil.

Ein Sachvortrag des Beklagten, der der Klage ebenfalls zur Schlüssigkeit verhelfen würde, kann zugunsten des Klägers nur verwertet werden, wenn er sich diesen Sachvortrag hilfsweise zu eigen macht und seine Klage hiermit begründet. Behauptet der Kläger, ausschließlich eine bestimmte Person hätte eine Vereinbarung über Schmiergeld getroffen, und macht der Beklagte geltend, eine andere Person habe diese Vereinbarung abgeschlossen, macht sich der Kläger dieses Vorbringen auch nicht hilfsweise zu eigen, wenn er diese Behauptung bestreitet.

BGH, I ZR 150/15

Eine wichtige Entscheidung für den Zivilprozess. Man muss aufpassen, was man vorträgt. Insbesondere sollte man aber auch den Vortrag der Gegenseite nicht einfach bestreiten, sondern überprüfen, ob sich hierin vielleicht Angaben verbergen, die der eigenen Klage nützlich sein können.

 

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Kurzfristig aufgestellte Halteverbotsschilder

Wenn kurzfristig Halteverbotsschilder aufgestellt werden, kann ein ursprünglich erlaubt geparktes Fahrzeug aus einer solchen Zone abgeschleppt werden. Die Kosten hierfür sind vom Verantwortlichen aber nur zu tragen, wenn das Verkehrszeichen mit einer Vorlaufzeit von mindestens 3 vollen Tagen aufgestellt wurde. Insoweit findet auch keine stundengenaue Berechnung statt.

BVerwG, 3 C 25.16

Anders hatte noch das OVG Nordrhein-Westfalen entschieden, dort genügten 48 Stunden.

 

 

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